Lärmaktionsplan


Lärmaktionsplan
4. Runde für die Gemeinde Ruppichteroth

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat auf Empfehlung des Ausschusses für Planung, Klima- und Umweltschutz in seiner Sitzung am 07.03.2024 im Verfahren gemäß § 47d Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG beschlossen.

Durch diese Auslegung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit an der Ausarbeitung und der Überprüfung des Lärmaktionsplans 4. Runde mitzuwirken.

    Amtliche Bekanntmachung

     Lärmaktionsplan 4. Runde Gemeinde Ruppichteroth - Entwurf