Straßenreinigung und Winterdienst

Straßenreinigung und Winterdienst

Straßenreinigung

Straßenreinigungstermine 2023 in der Gemeinde Ruppichteroth

Die monatlichen Straßenreinigungen werden voraussichtlich an folgenden Terminen durchgeführt:

Montag, 16. Januar 2023
Mittwoch, 22. Februar 2023
Mittwoch, 15. März 2023
Montag, 17. April 2023
Montag, 15. Mai 2023
Montag, 26. Juni 2023
Mittwoch, 19. Juli 2023
Mittwoch, 23. August 2023
Montag, 18. September 2023
Mittwoch, 18. Oktober 2023
Mittwoch, 15. November 2023
Mittwoch, 13. Dezember 2023

Halten Sie bitte an diesen Tagen nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben sind leider nicht möglich.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.


Winterdienst

Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth

Im Hinblick auf die aktuelle Jahreszeit möchte ich allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Informationen geben:

1. Für die Räumung der Gemeindestraßen besteht ein Streckenplan. Nach diesem Plan sind zunächst die Schulbusstrecken, anschließend wichtige Zufahrten zu Ortschaften und danach die                       sonstigen Gemeindestraßen zu betreuen. Die Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf,         geräumt und gestreut.
     Bei starkem Schneefall kann es erforderlich sein, die Schulbusstrecken zweimal hintereinander zu räumen, so dass die folgenden Strecken später als üblich geräumt werden. Eine Garantie für             schnee- und eisfreie Straßen gibt es nicht, denn die Streu- und Räumfahrzeuge können nicht überall gleichzeitig sein. Die Einsatzkräfte sind bemüht, den Winterdienst so schnell und effektiv               wie möglich durchzuführen. Ich bitte daher schon jetzt um Verständnis, dass es bei extremen Witterungsverhältnissen zu Verspätungen bzw. Verzögerungen im üblichen Tagesablauf kommen           kann.

 

2. Verschiedentlich wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass die Anlieger*innen den Schnee nach Räumen durch den Bauhof wieder zurück auf die Straße geschoben haben. Ich bitte den                   Schnee so auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges bzw. bei nicht vorhandenem Gehweg am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht             mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
     Sollte durch das unerlaubte Lagern von Schnee im Fahrbahnbereich ein Unfall geschehen, macht sich die Anliegerin / der Anlieger, die/der diese Lagerung verursacht hat, haftbar. Sie/Er muss             für entstehende Sach- und Personenschäden aufkommen, da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht vorher ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ich bitte daher die Anlieger*innen auch         in ihrem eigenen Interesse, den geräumten Schnee entweder auf dem eigenen Grundstück oder dem angrenzenden Teil des Gehweges -  falls nicht vorhanden - am Fahrbahnrand zu lagern.

 

3. Ferner bitte ich die Fahrzeughalter*innen darum, ihre Fahrzeuge während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum zu parken. Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen               kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.
     Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, ist zwischen beidseitig der Straße abgestellten Fahrzeugen eine Mindestbreite von 3,05 m einzuhalten.
     Unabhängig vom Winterdienst ist der Abstand von 3,05 m zwischen abgestelltem Fahrzeug und Fahrbahnrand insbesondere für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer zu gewährleisten.             Wendeanlagen bitte ich grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
     Im Falle einer Behinderung der Einsatzfahrzeuge kann eine Ahndung der Verkehrsverstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder erfolgen.

 

4. Wiederholt kam es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden, sofern der Schnee durch die Räumfahrzeuge vor die Einfahrten und Eingänge geschoben wurde. Die Mitarbeiter des Bauhofes           schwenken nach Möglichkeit das Räumschild, wenn die gegenüberliegende Straßenseite nicht bebaut ist. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass ein mehrfaches Schwenken innerhalb einer       Straße aufgrund des hohen Aufwandes leider nicht möglich ist.

Weitere Informationen können Sie gerne persönlich im Rathaus bei Frau Kárkalis, Zimmer Nr. 104 (während der Corona-bedingten Schließung des Rathauses bitte mit Voranmeldung), oder telefonisch unter der Rufnummer 0 22 95 – 49 29 erhalten. Hier können Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth einsehen. Diese ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter www.ruppichteroth.de abrufbar.

Bei Fragen bezüglich des Winterdienstes auf sogenannten klassifizierten Straßen (Bundes-, Kreis- und Landstraßen) wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, Tel. 02243/91723.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern gutes Fortkommen, sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrzeug.

Ihr Bürgermeister
Mario Loskill