Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Ruppichteroth ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.ruppichteroth.de und wurde am 12. November 2021 erstellt.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Beteiligungsplattform ist mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die PDF-Dokumente, die auf www.ruppichteroth.de verlinkt sind, sind aktuell nicht vollständig barrierefrei.
  • Die Inhalte dieser Seite sind nur teilweise barrierefrei.
  • Eine Erklärung der Hauptfunktionalitäten der Webseite in Leichter Sprache befindet sich in Vorbereitung.

Die Gemeinde Ruppichteroth ist bemüht, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren. 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12. November 2021 durch die Betreiber der Webseite in Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an rathaus@ruppichteroth.de

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Gemeinde Ruppichteroth
Zentrale Dienste
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295 490

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Eine E-Mail an die Ombudsstelle können Sie an die E-Mail Adresse kontakt@lbbp.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik