Die Gemeinde Ruppichteroth in ihrer jetzigen Gestalt besteht seit dem 1.8.1969. Sie wurde geschaffen durch das Gesetz zur kommunalen Neuordnung des Raumes Bonn vom 10.6.1969. Jede Gemeinde hat das Recht zur Führung eines Wappens. Dies ergibt sich aus ihrer Stellung als öffentlicher Hoheitsträger.
Für die "neue Gemeinde" gab es in der ersten Zeit ihres Bestehens kein Wappen. Sie musste daher zunächst in ihrem Dienstsiegel das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen führen. Der neugewählte Gemeinderat wollte offensichtlich diese Übergangslösung schnellstens beenden und hat bereits in seiner zweiten Sitzung am 15.12.1969 einstimmig beschlossen, das bisherige Wappen des Amtes Ruppichteroth auch als Wappen der neuen Gemeinde Ruppichteroth zu führen. Der kommunalen Selbstverwaltung sind auch für die Auswahl des Wappens Grenzen gesetzt. Es musste zunächst eine staatliche Genehmigung eingeholt werden. Dass dieser Genehmigungsvorbehalt durchaus sinnvoll sein kann, wird der Leser in den späteren Ausführungen bestätigt finden. Der Regierungspräsident in Köln hat durch Urkunde vom 2.11.1970 das beantragte Wappen der Gemeinde Ruppichteroth und ein Siegel genehmigt, in dem das Wappen dargestellt ist. Das genehmigte Wappen ist in seinen Originalfarben abgebildet.
Die Wappenbeschreibung in der Genehmigungsurkunde hat folgenden Wortlaut: "Im Schildhaupt, das durch eine wellenförmige Teilungslinie abgesetzt ist, in Rot mit silbernen (weißen) Buchstaben die Worte ,mons praeclare´ darunter in Silber (Weiß) ein linksgewendeter roter Halbmond, zwischen dem ein rotes Johanniterkreuz so steht, dass der rechte und die senkrechten Kreuzarme die Mondsichel berühren, und unter dem die beiden Hälften einer auseinandergerissenen schwarzen Kette liegen."
Aus dem Bildnis des Wappens und aus der Wappenbeschreibung wird die Bedeutung der Symbole nicht verständlich. Es ist deshalb interessant, die Motive für die Auswahl dieses Wappens kennen zu lernen. Dabei taucht zwangsläufig die Frage nach der Entstehungsgeschichte des vom ehemaligen Amte Ruppichteroth übernommenen Wappens auf. In dem vor einigen Jahren eingerichteten Gemeindearchiv ist glücklicherweise unter den wenigen noch vorhandenen Altakten ein Hefter über das Wappen des Amtes Ruppichteroth zu finden. Nach diesen Unterlagen wurde der erste Wappenentwurf im Dezember 1935 von dem Düsseldorfer Heraldiker Wolfgang Pagenstecher angefertigt.
Die Darstellung eines "Ruppichterother Urmenschen" war mit folgender Begründung versehen: "Das Wappen des Amtes Ruppichteroth ist neu und redend, denn der Ortsname Ruppichteroth hat sich aus dem alten Ruprechtsrode, d.i. Rodung eines Ruprecht, wie es auch heute noch für einen gewissen Bezirk dort erhalten blieb, im Laufe der Zeiten gebildet. Ruprecht aber leitet aus dem Althochdeutschen Hruodperath, der Ruhmglänzende her und ist ein Beiname Wodans. Der ,Knecht Ruprecht´ auch Pelzwärte, Zitterklaas und anderes genannt, ist wiederum ein Vertreter des vorgenannten heidnischen Allvaters, der ehemals in den Zwölften seinen Umzug hielt, ein Spukgeist in zottiger Kleidung, der bekanntlich vor Weihnachten den Kindern erscheint und Rute oder Äpfel und Nüsse bringt! Wenn nun das obige Wappen von Ruppichteroth einen wilden Mann, einen zottigen, unverholen ,ruppichten´ Kerl zeigt, einen Ruprecht mit wehendem blonden Haupt- und Barthaar mit Rodungshaue und Apfel zwischen gerodeten Baumstümpfen über einen Dreiberg schreitend, so ist es in mehrfacher Beziehung redend und erinnert an jene fernen Zeiten, in denen der Ortsname entstand." Eine recht markante Gestalt, die das Wappen des Amtes Ruppichteroth zieren sollte! In einer Sitzung am 16.1.1936 haben die Amtsältesten nach eingehender Aussprache das Wappen für gut befunden.
Erst mit Bericht vom 8.1.1938 wurde der Wappenentwurf dem Landrat des Siegkreises vorgelegt. Aus heutiger Sicht vielleicht verständlich, dass dieser das Genehmigungsverfahren kurzerhand beendet hat. Er teilte dem Amtsbürgermeister von Ruppichteroth durch Verfügung vom 26.1.1938 mit, dass er den Entwurf für ungeeignet halte und deshalb von einer Weitergabe an den Herrn Regierungspräsidenten in Köln abgesehen habe. In der Begründung zu dieser Entscheidung wird darauf verwiesen, dass für Gemeindewappen Sinnbilder gewählt werden sollen, die entweder an geschichtliche Ereignisse anknüpfen oder die besondere Eigenart der Gemeinde in der Gegenwart und die gegenwärtige Zeitlage zum Ausdruck bringen. Nur zwei Monate später hat der Amtsbürgermeister auf die Ablehnung durch die Vorlage eines neuen Entwurfes reagiert, der allerdings von demselben Heraldiker stammt.
Die Wappenbeschreibung hat folgenden Wortlaut:
"Das Wappen des Amtes Ruppichteroth versinnbildlicht die im Bezirk seit altersher betriebenen Haupternährungszweige. Wie der deutsche Mensch von den Urzeiten her am Boden an der heimischen Scholle wurzelte, so wurzelt die Bevölkerung des Amtes Ruppichteroth auch heute noch an der heißgeliebten Heimatscholle, so dass in den Bezirken der Gemeinden Ruppichteroth und Winterscheid, die den Amtsbezirk ausmachen, einerseits in starkem Maße Körnerbau, andererseits intensive Wald- und Forstwirtschaft betrieben wird. So sollen die drei goldenen Weizenähren die Gemeinde Ruppichteroth, auf deren Grund und Boden ein intensiver Körnerbau, der zur Ernährung des Volkes die Grundlage bildet, betrieben wird, darstellen. Die Eichenblätter nebst je einer Eichel stellen den in der Gemeinde Winterscheid von jeher energisch betriebenen Waldbau dar, dessen forstwirtschaftliche Erträge gerade in dieser Zeit des Vierjahresplanes für das Volk und Vaterland von unschätzbarer Bedeutung sind. Das beide Gemeinden auf ewig verbindende Band des Amtes, zu dem sie sich freudig bekennen, wird durch den starken quer liegenden Ast einer alten deutschen Stileiche, die im Gebiet als Seltenheit unter Naturschutz stehend noch erhalten ist, versinnbildlicht. So stellt das Wappen in seiner einfachen Form die beiden Gemeinden von Zeiten unserer Altvordern überkommenen hauptsächlichsten Erwerbszweige dar, die in der heutigen Zeit im Zeichen des Bekenntnisses ,Blut und Boden´ als Grundpfeiler des Staats- und Volksganzen außergewöhnliche Bedeutung wieder gefunden haben." Der "Zeitgeist des tausendjährigen Reiches" spiegelt sich in dem im Frühjahr 1938 verfassten Text deutlich wieder. Nachdem das Einverständnis des Landrates eingeholt war, haben sich die Amtsältesten in einer Sitzung am 11.4.1938 mit dem neuen Entwurf befasst. Aus der Niederschrift geht hervor, dass dem abgelehnten ersten Entwurf nachgetrauert wird. Hier ein Auszug: "Wenn auch die vorgesetzten Dienststellen den ersten Wappenentwurf mit dem wilden ruppichten Mann als ungeeignet verworfen haben, so geben die Amtsältesten schweren Herzens zu dem vorliegenden Entwurf ihre Zustimmung." Dieser Wappenentwurf hatte zunächst gute Aussicht, das Genehmigungsverfahren zu überstehen. Das Staatsarchiv Düsseldorf hatte ebenso wie das Geheime Staatsarchiv Berlin-Dahlem bis auf kleine Änderungswünsche keine Bedenken. Der Regierungspräsident in Köln ließ sich allerdings erklären, warum die Amtsältesten "nur schweren Herzens" ihre Zustimmung gegeben hätten. Der Amtsbürgermeister erläuterte: Weil die Amtsältesten glaubten "der erste Entwurf sei wirkungsvoller und entschieden sinnvoller als redendes Wappen für den Namen des Amtes und die landläufige Sage um den Namen Ruprechtsrode." Zur allgemeinen Überraschung hat der Oberpräsident der Rheinprovinz in Koblenz durch Erlass vom 24.10.1938 die Genehmigung zur Führung des Wappens versagt. Begründung: "Getreidebau und Forstwirtschaft sind so verbreitet, dass ein Wappen, das lediglich Sinnbilder dieser beiden Erwerbsarten enthält, der genügenden Charakteristik entbehrt." Ob das halbherzige Verhältnis der Ruppichterother Amtsältesten zu ihrem neuen Wappenentwurf auch eine Rolle spielte, ist nicht bekannt. Die Frustration war so groß, dass Amtsbürgermeister Manner dem Landrat in Siegburg am 17.11.1938 mitteilte: "Es ist beabsichtigt, die Wappenangelegenheit vorab nicht weiter zu verfolgen, da dieselbe bis jetzt genug Geld gekostet hat."
Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Wappenproblem wieder aufgegriffen. In einem Schriftstück am 25.8.1946 beschäftigte sich der Gewerbeoberlehrer Franz Hallitzky, Winterscheid, mit einem Wappenentwurf, der die Heimatsage von Schönenberg symbolisiert. Geboren am 7.6.1899 lebte er mit seiner Familie von Köln kommend seit Dezember 1944 in Winterscheid. Er ist im Oktober 1954 nach Köln-Buchforst verzogen. Aber auch andere Entwürfe liegen vor. Der zu Beginn beschriebene "Urmensch" ist wieder dabei. Mehrere Entwürfe zeigen in einer Kombination den Landmann hinter dem Pflug oder mit der Rodungshaue, die typischen Bergischen Fachwerkhäuser, Kirchen, Industrie und die gekreuzten Hämmer als Symbol für den Erzbergbau. Die von der Militärregierung eingesetzte Amtsvertretung des Amtes Ruppichteroth hat sich in der Sitzung am 11.9.1946 für den Entwurf Hallitzky ausgesprochen. Dies geschah kurz vor den ersten Kommunalwahlen nach dem Kriege. Die gewählte neue Amtsvertretung hat dann in der zweiten Sitzung am 23.1.1947 beschlossen, dieses Wappen genehmigen zu lassen. Es heißt in der Niederschrift u.a.: "Die Symbole im Wappen, das Malteser- bzw. Johanniterkreuz, der Halbmond und die siebengliedrige gesprengte Kette knüpfen an die Geschichte des Ritters von Broel an, der sich im zweiten Kreuzzuge 1190 in Regensburg unter der Führung von Kaiser Barbarossa stellte." Am 20.3.1947 hat die Militärregierung die Führung des Amtswappens genehmigt. Nach jahrelangen vergeblichen Versuchen hatte das Amt Ruppichteroth erstmals in seiner Geschichte ein Wappen.
Die Abbildung zeigt deutlich, dass der Wappenschild in seiner Form dem heute gebräuchlichen Wappen abweicht. Als die Militärregierung ihre Entscheidung traf, befand sich die staatliche Verwaltung erst im Aufbau. So ist es zu erklären, dass die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Landesregierung weder dem Amte noch dem Oberkreisdirektor und der Militärregierung bekannt war.
Ein neues Genehmigungsverfahren wurde 1948 eingeleitet. In Verhandlungen mit der Landesarchivverwaltung Düsseldorf erhielt der Wappenschild eine andere Form. Text und Symbole sind unverändert geblieben. Das Recht zur Führung des überarbeiteten Wappens ist dem Amt Ruppichteroth durch Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4.8.1949 verliehen worden. Die Deutung dieses heute noch gültigen Wappens ergibt sich aus der Wappenbegründung in Verbindung mit der ihr zugrunde liegenden Heimatsage. Beides wird nachstehend im Originaltext der Genehmigungsunterlagen wiedergegeben.
Wappenbegründung
"Die Farben sind: rot und schwarz, Metall ist Silber (weiß). Zur Farbensymbolik sei gesagt: rot als Farbe der Majestät, des Krieges, des Lebens, der Liebe und der Gefahr enthält im Schildhaupt einen Ausruf, der das Aufatmen nach langer Gefangenschaft bedeutet. Dieser Ausruf begründet einen Ortsnamen. Da die Kreuzfahrer ein rotes Kreuz auf die Schulter hefteten, ist im unteren Feld das Kreuz mit Mondsichel in rot ausgeführt und befindet sich nach altem heraldischem Brauch in Metall: Silber. Das Kreuz steht auf der Mondsichel, um den Kampf der Christianität im Kreuzzuge anzudeuten. Seine Form entspricht dem Zeichen des ältesten geistlichen Ritterordens: Der Bruderschaft des Hospitals des heiligen Johannes von Jerusalem. Silber bzw. weiß, als Farbe der Freude, enthält auch das Symbol des unglücklich Gefangenen am Morgen seiner Erlösung. Diese Beigabe erfolgte zum anderen, um das Kreuzungsmotiv abzuschwächen, da die Sage an diesem Orte nicht Bedeutung über das lokale Interesse hinaus gewinnen konnte und wir mancherorts ähnliche Motive kennen (s. Köln Kirche Maria Ablaßplatz, wo sogar gesprengte Fessel gezeigt werden.). Es handelt sich um ein redendes Wappen mit seiner eigengesetzlichen Formgebung, insofern die Bilder Anspielungen auf den Namen der Gemeinde enthalten und die hierzu führenden Geschehnisse einer Heimatsage im Anschluss an geschichtliche Personen und Orte andeutet. Wenngleich es unzulässig ist, Zahlsprüche in den Schild zu setzen, so sei auf einige Ausnahmen bei deutschen Städtewappen hingewiesen u.a. Karlsruhe i. B. In einer Urkunde des Abtes Kuno von Siegburg aus dem Jahre 1121 findet sich wohl die älteste Angabe über den Ort Ruppichteroth. Durch die Verwendung der Heimatgeschichte wird im Volke das Alter der Gemeinde erhärtet, da als Termin der Gestellung der Kreuzfahrer 1189 zu Regensburg bestimmt war. Mit der Sage von Herrenbröl wird auch Ruppichteroth genannt, zu deren Gemarkung damals der Edelsitz gehörte, dessen Reste noch heute an der Brölstraße liegen. Das Wappen für das Amt Ruppichteroth, das seinen Sitz in Schönenberg hat, wird somit beiden Ortschaften gerecht."