18. Mai 2026 - Im Bereich des Höhenzugs Nutscheid ist die Entwicklung eines Windparks geplant. Auf Flächen der Stadt Waldbröl sowie der Gemeinden Windeck und Ruppichteroth sollen mehrere Windenergieanlagen entstehen.
Die Realisierung dieses Windparks ist erst möglich geworden, seitdem der Regionalplan für diesen Teil der Nutscheid entsprechende Windenergiebereiche ausweist. Mit dieser regionalplanerischen Festlegung, die im Dezember 2025 in Kraft trat, wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, Windenergieanlagen in diesem Gebiet zu errichten.
Der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien ist unter dem folgenden Link auf der Seite der Bezirksregierung Köln einsehbar: Regionalplan Köln | Bezirksregierung Köln. Die Ausweisung der Windenergiebereiche ist hier in einer Karte sowie im zeichnerischen Teil des Plans auf Seite 11 zu finden.
Projektentwicklung unter Zustimmung der Flächeneigentümer
Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens ist die vertragliche Zustimmung der Flächeneigentümer. Sie stellen ihre Grundstücke für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung und arbeiten dabei mit Projektentwicklern zusammen, die die Planung und Umsetzung fachlich eng begleiten.
Konkret bedeutet das, dass private Waldgenossenschaften mit dem Energieversorger und Projektierer Statkraft Germany GmbH die Planung für mehrere Windenergieanlagen in der Nutscheid aufgenommen haben. Zudem sollen auch auf landeseigenen Flächen mehrere Windenergieanlagen realisiert werden. Dazu haben der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen und der Energieversorger Iberdrola Renovables Deutschland GmbH einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. Den Zuschlag erhielt der Projektierer im Zuge eines Bieterverfahrens.
Sorgfältige Planung und Prüfung
Derzeit befindet sich das Projekt in der frühen Planungsphase. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Fachgutachten erstellt, beispielsweise zu Umwelt- und Artenschutz, Schall oder Schattenwurf. Diese Untersuchungen sind Voraussetzung für die späteren Genehmigungsverfahren.
Alle Planungen erfolgen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es, die Auswirkungen auf Menschen, Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten.
Wirtschaftliche Effekte und regionale Einbindung
Durch das Projekt ergeben sich für die Region auch wirtschaftliche Impulse, unter anderem durch Investitionen sowie mögliche Beteiligungen auf kommunaler Ebene. Im weiteren Planungsprozess werden sich die drei Kommunen für eine maximale kommunale Teilhabe an den Projekten einsetzen, um einen möglichst großen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu gewährleisten.
Beitrag zur Energiewende
Die Vorhaben sind Teil der übergeordneten Ausbauziele für erneuerbare Energien auf Landes- und Bundesebene und zielen darauf ab, die Energieversorgung langfristig nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten. Nachdem die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und damit auch die Kommunen an der Ausweisung der Windenergiebereiche durch die Bezirksregierung beteiligt wurden, beschränkt sich die Rolle der Kommunen nun auf die Begleitung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Verfahren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Durch die Ausweisung der Windenergiebereiche im Regionalplan kommt den Kommunen inner- halb dieser Flächen keinerlei Steuerungsfunktion mehr zu.
Transparenz und Information
Umso wichtiger ist allen Beteiligten, insbesondere den drei Kommunen, ein offener Umgang mit dem Projekt. Daher werden Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verlauf regelmäßig über den Stand der Planungen informiert. Geplant sind unter anderem Informationsangebote, bei denen Fragen gestellt und Hintergründe erläutert werden können.

