Digitaler Fischereischein 
ab dem 1. Juli 2026


Das Land Nordrhein-Westfalen stellt das Verfahren zur Ausstellung von Fischereischeinen um. 
Ab dem 01.07.2026 wird der Fischereischein in einem neuen, fälschungssicheren Format eingeführt.

Mit dem digitalen Fischereischein wird ein weiterer Schritt hin zu einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung umgesetzt.

Vorgesehen ist eine Scheckkarte mit NFC-Chip sowie ein elektronischer Nachweis, der auf dem Smartphone genutzt werden kann.

Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt. Die Fischereiabgabe ist weiterhin für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten. Erst nach Zahlung der Fischereiabgabe ist der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum gültig.

Eine Antragstellung wird künftig online möglich sein. Daneben bleibt auch die Beantragung über die örtlich zuständige Behörde möglich.

Bereits ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist daher nicht erforderlich. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeit ist eine einmalige Umstellung auf den neuen Fischereischein notwendig.

Mit der neuen Reform wird außerdem der bisherige Jugendfischereischein entfallen.

Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen ohne eigenes Dokument angeln, wenn sie von einer volljährigen Person begleitet werden, die einen gültigen Fischereischein besitzt.

Weitere Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung des digitalen Fischereischeins finden sie unter:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/modern-und-faelschungssicher-nordrhein-westfalen-fuehrt-digitalen-fischereischein)