Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird nicht erhöht und bleibt unverändert.
In der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wurde aufgrund eines redaktionellen Versehens irrtümlich der Hebesatz der Grundsteuer B auch an der Stelle der Gewerbesteuer aufgeführt.
Die Bekanntmachung wurde auf der Homepage der Gemeinde bereits mit den korrekten Werten veröffentlicht.


