Das Rathaus informiert zur Gewerbesteuer


Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird nicht erhöht und bleibt unverändert.

In der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt wurde aufgrund eines redaktionellen Versehens irrtümlich der Hebesatz der Grundsteuer B auch an der Stelle der Gewerbesteuer aufgeführt.

Die Bekanntmachung wurde auf der Homepage der Gemeinde bereits mit den korrekten Werten veröffentlicht.