Aktuelle Bodenrichtwerte und
Immobilienrichtwerte 2023


Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat
gemäß § 196 Baugesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634) und
gemäß den §§ 37 und 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswert­ermittlung Nordrhein-Westfalen
(Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW)
vom 08.12.2020 (GV. NRW. 2020 S. 1186) Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte zum 01.01.2023 ermittelt
und am 28.02.2023 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:

Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal,
Wachtberg, Windeck

Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef (Sieg), Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel,
Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf

Die Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte sind ab sofort für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar.
Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach
Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit der Darstellung
der aktuellen Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen
abgerufen werden können. Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwerte
innerhalb eines Gebietes. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem
definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Immobilienrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete
durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches Normobjekt für die Objektarten
Wohnungseigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie beziehen sich auf den Quadratmeter Wohnfläche.

Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

Siegburg, den 08.03.2023

gez. Martin Kütt

Vorsitzender des Gutachterausschusses