Entsorgung von Hundekot


In der letzten Zeit wurde wieder einmal verstärkt festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot
entstanden sind.
Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende insbesondere Wanderer sind die Folge.

Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der öffentlichen
Fläche entsteht, welche nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislauf-wirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) zu entsorgen ist.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf § 9 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
vom 06.12.2018, wonach diejenige Person, die auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und
Hunde, mit sich führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen hat.

Wer öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen verunreinigt, handelt ordnungswidrig.
Eine solche Ordnungswidrigkeit ist mit einer Geldbuße bedroht.


Es ist vorgesehen stichprobenartig die nicht erfolgte Entsorgung von Hundekot zu kontrollieren und entsprechend Bußgelder auszusprechen.


Ruppichteroth, den 02.11.2022
Der Bürgermeister
Im Auftrage:

Sascha Seuthe