Amtliche Bekanntmachung

31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ruppichteroth-Mitte und 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“


Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ruppichteroth-Mitte und die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Ziel der Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um u.a. Gebäude für eine Wohnanlage zu errichten, die eine gemischte Nutzung von Wohnen und Gewerbe mit einer zum derzeitig bestehenden Bebauungsplan abweichenden Ausnutzung und Höhe ermöglicht.

 Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ruppichteroth-Mitte und die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“ nebst den jeweiligen Begründungen mit den Umweltberichten einschließlich der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

                  24. Januar 2022 bis einschließlich 25. Februar 2022

 öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten

Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), 53809 Ruppichteroth, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 109, eingesehen werden.

 Aufgrund der aktuellen Corona (SARS-CoV-2) – Pandemielage wird darum gebeten vorab einen Termin zur Einsicht der vorgenannten Unterlagen zu vereinbaren, um die notwendigen Hygienemaßnahmen treffen zu können.

Zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ruppichteroth-Mitte und die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“ werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

  1. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“, Gemeinde Ruppichteroth, Büro Planungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht, 23. September 2021

2. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung, Büro Planungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht, 25. Mai 2020

3. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung, Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH-Gebiet Nr. DE – 5110 – 301 „Brölbach“ für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1.01/3 Ruppichteroth Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“; Gemeinde Ruppichteroth, Büro Planungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht vom 23.09.2021

4. Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte im Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B 478“, Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath, ACCON Köln GmbH, Köln vom 21.09.2021

5. Stellungnahme des Aggerverbandes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.09.2020

6. Stellungnahme der BARBARA Rohstoffbetriebe GmbH im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 20.04.2020

7. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 1.09.2020

8. Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 28.09.2020

9. Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.09.2020

10. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 25.09.2020

11. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2020

12. Stellungnahme des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.10.2020 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes

13. Stellungnahme des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.09.2020

14. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Bevölkerungsschutz, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 25.08.2020

15. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.09.2020

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Schutzgut

 

Inhalt der Information

Quellen neben Umweltbericht

Mensch und seine Gesundheit

Lärm und Emissionen/Immissionen durch Verkehr und Discountbetrieb, Erholungsfunktionen


Rhein-Sieg-Kreis,
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

Landschaft; Landschafts- bzw. Ortsbild

Landschafts-/Ortsbildveränderung durch Versiegelung und bis zu 4-geschossige Bebauung, Dachbegrünung, Gartenanlage

 


Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, Rhein-Sieg-Kreis,
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzobjekte: FFH-Gebiet „Brölbach“ (betroffen), Biotoptypen, Vorprägung, ökologischer Ausgleich

Aggerverband, Bezirksregierung Köln, Dezernat 51; Rhein-Sieg-Kreis,
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

Tiere

Artenschutzprüfung und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung „Brölbach“

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes,
Artenschutzprüfung Stufe I;
Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung „Brölbach“

Boden

Bodentypen, Versiegelungs- und Versickerungsfähigkeit, Schutzwürdigkeit, Bodenfunktionen, Umgang mit Bodenmaterial

Aggerverband, Rhein-Sieg-Kreis, Landwirtschaftskammer,
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

 

Wasser

Oberflächengewässer, Grundwasser, Zustand der Gewässer und Vorschläge zur Verbesserung, Vorbelastungen, Art der Niederschlagswasserbeseitigung, wasserrechtliche Erfordernisse

Aggerverband, Bezirksregierung Köln (Dezernat 51), Rhein-Sieg-Kreis, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

Luft und Klima

Kleinklima der Grünflächen und Gehölzstreifen, Abstrahlungsprozesse von Gebäuden und versiegelten Flächen

 

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

Fläche

Neuversiegelung innerhalb der Ortslage, keine Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

Kultur- und Sachgüter

Denkmalgeschützte Bruchsteinmauer

Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, LVR-Amt für Denkmalpflege,
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

Wechselwirkungen zwischen Umweltbelangen

 

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

 

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur Offenlage sowie die o.g. Unterlagen, die im Rathaus öffentlich ausliegen, können zudem im Internet unter der Adresse https://www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/bauleitplanung/  eingesehen werden. Darüber hinaus können Sie über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.uvp.nrw.de die Unterlagen einsehen.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail an sylvia.reich@ruppichteroth.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

Ruppichteroth, den 10.01.2022
Der Bürgermeister                            
Mario Loskill