Wahlhelfer Kommunalwahl 2025


Wer kann Wahlhelfer/in werden? 
Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, sollte am Wahltag:

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer/in?
Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/in sind:

  • Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweise,
  • Sie geben die Stimmzettel aus,
  • Sie ordnen den Zutritt zum Raum,
  • Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.

Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Aufwandsentschädigung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.

Sie haben Interesse die Gemeinde Ruppichteroth als Wahlhelfer/in zu unterstützen?
Wer bei der Kommunalwahl in einem Wahllokal im Gemeindegebiet mithelfen möchte, kann sich ab sofort bis zum 01.08.2025 beim Ruppichterother Wahlamt, Zimmer 208, 02295/4971, wahlamt@ruppichteroth.de melden.

 

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Ihr Wahlamt