Wer kann Wahlhelfer/in werden?
Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, sollte am Wahltag:
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer/in?
Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/in sind:
- Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweise,
- Sie geben die Stimmzettel aus,
- Sie ordnen den Zutritt zum Raum,
- Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.
Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Aufwandsentschädigung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.
Sie haben Interesse die Gemeinde Ruppichteroth als Wahlhelfer/in zu unterstützen?
Wer bei der Kommunalwahl in einem Wahllokal im Gemeindegebiet mithelfen möchte, kann sich ab sofort bis zum 01.08.2025 beim Ruppichterother Wahlamt, Zimmer 208, 02295/4971, wahlamt@ruppichteroth.de melden.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Ihr Wahlamt