Die Gemeinde Ruppichteroth benötigt für die Stichwahl zur Wahl des Landrates / der Landrätin am 28. September 2025 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Mitarbeit in den Wahllokalen.


Wer kann Wahlhelfer/in werden?
Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, sollte am Wahltag:
• Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
• das 16. Lebensjahr vollendet haben und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer/in?
Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/in sind:
• Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweise,
• Sie geben die Stimmzettel aus,
• Sie ordnen den Zutritt zum Raum,
• Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.

Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Aufwandsentschädigung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.
Sie haben Interesse die Gemeinde Ruppichteroth als Wahlhelfer/in zu unterstützen?
Wer bei der Kommunalwahl in einem Wahllokal im Gemeindegebiet mithelfen möchte, kann sich ab sofort bis zum 23.09.2025 beim Ruppichterother Wahlamt, Zimmer 208, 02295/4971, wahlamt@ruppichteroth.de melden.

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Ihr Wahlamt