Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in der Gemeinde Ruppichteroth statt.
Alle Wahlberechtigten werden ab sofort bis zum 24.08.2025 mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief über ihr Wahlrecht informiert. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich telefonisch im Wahlamt unter 02295/4942 melden.
Sie können Ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben oder im Vorfeld an der Briefwahl teilnehmen.
Dazu können Wahlberechtigte ab sofort die Briefwahlunterlagen innerhalb der regulären Öffnungszeiten im Briefwahlbüro der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 206, beantragen und dort auch gleich wählen. Bitte bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält außerdem einen Antrag und einen QR-Code, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit,
- einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth zu richten oder
- eine Mail an claudia.winkler@ruppichteroth.de zu senden.
Geben Sie dabei bitte Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum an.
Zudem steht Ihnen ab dem 11.08.2025 im Internet auf der Seite der Gemeinde Ruppichteroth (www.ruppichteroth.de) ein entsprechender Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie Ihr staatsbürgerliches Recht wahr und wählen Sie – ob am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder per Briefwahl. Sie bestimmen als mündige Bürgerinnen und Bürger die Geschicke in Ihrer Gemeinde und in Ihrem Landkreis mit.