Das Rathaus in Schönenberg ist die Schnittstelle von Verwaltung und Politik. Hier arbeiten die Beamtinnen, Beamten und Angestellten der Gemeinde. Hier treffen die Mitarbeitenden der Behörde auf die von Bürgerinnen und Bürgern gewählten politischen Vertreter der Parteien sowie auf Beauftrage der Gemeinde. Hier finden i. d. R. die Rats- und Ausschusssitzungen statt, die von den Verantwortlichen der Fachbereiche der Behörde vorbereitet werden.
Grundlage der Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Bürgermeister leitet die Verwaltung und bestimmt die Grundsätze des Handelns in der Verwaltung. Ihm unterstehen die Leiterinnen und Leiter der drei Fachbereiche.
Die von Fachbereich 1 bearbeiteten Sachgebiete lassen sich strukturieren als
Gemeindekasse / Vollstreckung
Kämmerei / Liegenschaften
Personalamt / Sekretariat BM
Schulen / Kultur
Steuern
Zentrale Dienste / Ratsbüro / Wahlen
Hinter diesen Begriffen verbergen sich Aufträge und Dienste, mit denen der Fachbereich Bürgern und Bürgerinnen bei Fragen zur Verfügung steht. Ob es sich um Probleme bei Bußgeldverfahren, um Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer usw. oder um die Schülerbeförderung handelt, Fachbereich 1 ist für diese Fragen zuständig.
Fachbereichsleiter und Kämmerer: Klaus Müller
Fachbereich 2 - Öffentliche Ordnung/ Soziales/ Bürgerbüro/ Einwohnermelde- und Standesamt
Die Sachgebiete des Fachbereichs 2 lassen sich wie folgt gliedern
Melde- und Passamt (Bürgerbüro)
Gewerbeamt
Ordnungsamt
Sozialamt (Soziale Hilfen, Grundsicherung, Asyl- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Bildung und Teilhabe )
Standesamt
Wohngeldstelle
Fundsachen
Rentenangelegenheiten etc.
Mit Fachbereich 2 setzen sich Bürgerinnen und Bürger in Verbindung, wenn beispielsweise eine Namensänderung vorgenommen werden soll. Bei allen sozialen Fragen, aber ebenfalls in Zusammenhang mit Wohnortwechsel, Autoführerschein oder Gewerbeauskünften ist dieser Fachbereich die richtige Anlaufstelle.
Fachbereichsleiter: Sascha Seuthe
Fachbereich 3 - Gemeindeentwicklung/ Bauen
Der Fachbereich 3 bearbeitet folgende übergeordnete Sachgebiete
Erschließungs- und Anliegerbeiträge
Gemeindeplanung / Bauen
Hoch- und Tiefbau / Öffentliche Anlagen
Sport / Abfall / Bröltalhalle
Alle Fragen zum Bauen und Wohnen, daraus resultierende Gebühren auch die Umlage bzw. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Kosten baulicher Maßnahmen werden von den Mitarbeitenden des Fachbereichs 3 beantwortet. Auch ein Teil der öffentlichen Aufgaben wie Bröltalhallennutzung, Ehrung für besondere sportliche Leistungen, Erhaltung des Hallenbads Ruppichteroth und Organisation der Müllentsorgung sind hier verortet.
Fachbereichsleiterin: Gabriele Wörner
Fachbereich 4 - Eigenbetriebe Ruppichteroth
Fachbereichsleiter: Rolf Hänscheid
Für weitere Informationen und einen Überblick der Themenfelder der Eigenbetriebe Ruppichteroth besuchen Sie bitte die folgende Website: www.gemeindewerke-ruppichteroth.de
Beauftragte der Gemeinde
Der Rat der Kommunen in NRW kann fachliche qualifizierte Bürgerinnen und Bürger als Beauftragte für ein spezifisches Themengebiet wählen. Diese Beauftragten haben beratende Funktion im Gemeinderat und den Ausschüssen oder ihre Fachkenntnis ist Ausgangspunkt bei Abstimmungsfragen.
Umweltschutzbeauftragter Heinz Schumacher Gießelbach 51 53809 Ruppichteroth
Schiedsfrau Nach Ablauf der Wahlperiode von fünf Jahren hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 07.04.2022 die bisherige Schiedsperson Frau Christina Ottersbach für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Ruppichteroth gewählt. Die Wahl wurde vom Amtsgericht Siegburg durch Beschluss vom 01.06.2022 gemäß des § 4 des Schiedsamtsgesetzes NRW bestätigt. Die Schiedsperson ist wie folgt erreichbar:
Schiedsfrau: Christina Ottersbach Schönenberg Auf dem Gleichen 1 53809 Ruppichteroth Telefon-Nummer: 02295 1250
Notarsprechstunde des Notars Stefan Wegerhoff aus Hennef
Der Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am ersten Freitag eines jeden Monats von 09.00 - 11.30 Uhr im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt. Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.
Telefon- und E-Mail-Verzeichnis
Bürgermeister
Mario Loskill Telefon-Nummer: 02295 4921 Zimmer-Nummer: 204 Aufgabenbereich: Bürgermeister
Die Gemeinde Ruppichteroth ist eine moderne und bürgerorientierte Verwaltung mit einem breiten Angebot von kommunalen Dienstleistungen. Daher sind kompetente und freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von besonderer Bedeutung. Wir bieten unseren Nachwuchskräften unter Verwendung moderner Technik und Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte eine qualifizierte und zukunftsorientierte Ausbildung mit der Möglichkeit selbstständig zu Arbeiten.
Die Perspektiven für die Zeit nach der Lehre sind für engagierte Auszubildende derweil sehr gut: Die Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth zielt konzeptionell auf die Deckung des tatsächlichen Personalbedarfes ab.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungs-berufe bei der Gemeinde Ruppichteroth sowie die Einstellungsvoraussetzungen. Hierbei handelt es sich nicht um aktuelle Stellenausschreibungen.
Die Ausbildung ist in fachpraktische und theoretische Ausbildungsabschnitte untergliedert. Die fachpraktischen Ausbildungsabschnitte werden in den verschiedenen Fachbereichen der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth absolviert. Der Berufsschulunterricht findet in Form von Blockunterricht am Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn statt. Darüber hinaus ist außerhalb der Blockzeiten einmal wöchentlich Unterricht am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln. Im theoretischen Teil der Ausbildung wird insbesondere die Anwendung von Gesetzen und das erforderliche Fachwissen vermittelt. Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. August eines Jahres und dauert 3 Jahre.
Einstellungsvoraussetzungen:
mindestens Fachoberschulreife
mindestens befriedigende Leistungen in den Kernfächern Deutsch und Mathematik
Bezahlung:
Gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr wird aktuell folgende monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung gezahlt:
Ausbildungsjahr: 1.293,26 Euro
Ausbildungsjahr: 1.343,20 Euro
Ausbildungsjahr: 1.389,02 Euro
Der Urlaubsanspruch beträgt z. Zt. 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr.
Die Ausbildung bzw. das Studium als Gemeindeinspektoranwärterin/ Gemeindeinspektoranwärter findet sowohl in der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth als auch an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW) in Köln statt.
Studium und praktische Ausbildung werden im Wechsel blockweise jeweils über mehrere Monate hinweg durchgeführt.
Die Ausbildung bei der Gemeinde Ruppichteroth beginnt jeweils am 1. August eines Jahres, dauert 3 Jahre und endet mit dem Kolloquium an der Fachhochschule. Sie wird in Form eines Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, absolviert.
Einstellungsvoraussetzungen:
in der Regel Höchstalter zum Einstellungstermin von 42 Jahren (§ 14 LBG NRW regelt Ausnahmen hiervon)
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG)
Abitur oder uneingeschränkte Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)
Bezahlung:
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.405,68 Euro gezahlt. Der Urlaubsanspruch beträgt zurzeit 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr.
Das Bewerberauswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Einladung zu einem Online-Eignungstest. Auf Grundlage der Testergebnisse findet dann die weitere Bewerberauswahl statt.