Kontakt Klimaschutzmanager:
Christian Simons
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Kommunale Wärmeplanung -
ACHTUNG: aktuelle Entwicklungen bzgl. "HEIZUNGSGESETZ" (siehe unten)
Wärmewende in der Region: Gemeinde Ruppichteroth erstellt Kommunale Wärmeplanung
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Ruppichteroth ist abgeschlossen. Die Gemeinde erfüllt hiermit ihre gesetzliche Pflicht bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. Sie hat die Planung von April bis Dezember 2024 in Kooperation mit einem Planungsbüro erstellt. Die kommunale Wärmeplanung muss spätestens alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.
Die kommunale Wärmeplanung und die daraus resultierenden Maßnahmen wurden am 30. Juni 2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen.
Der Abschlussbericht stellt die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Ruppichteroth vor. Im Folgenden werden die Ergebnisse kurz zusammengefasst.
Kurzzusammenfassung
Was ist die kommunale Wärmeplanung? Was ist sie nicht?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine wichtige Orientierung und Planungsgrundlage. Sie zeigt, wie die Wärmeversorgung der Stadt bis 2045 möglichst klimaneutral gestaltet werden kann. In diesem Bericht erfahren Sie, wie dieses Ziel erreicht werden kann, wo vielleicht Wärmenetze entstehen können und welche Schritte dafür notwendig sind. Die kommunale Wärmeplanung macht dagegen keine Vorgaben für Gebäudeeigentümer. Das Gebäude-Energie-Gesetz schreibt vor, welche Heizung zukünftig noch installiert werden darf. Hierauf wird in diesem Bericht nicht näher eingegangen.
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung:
- Analyse der aktuellen Situation. Hier wurde ermittelt, wie die Wärmeversorgung aktuell aussieht, wie viel Heizenergie verbraucht wird und welche Heizungen aktuell betrieben werden.
- Anschließend wurden die lokalen Potenziale der erneuerbaren Energien untersucht, also die möglichen Alternativen zu Gas und Öl.
- Schließlich erfolgte die Einteilung der Stadt in Gebiete, die sich für die zentrale oder dezentrale Versorgung eignen. Zur zentralen Versorgung zählen Wärme- oder Wasserstoffnetze. Zur dezentralen Versorgung zählt beispielsweise die Versorgung mit einer Wärmepumpe.
- Zum Abschluss erfolgte die Erarbeitung einer ganzheitlichen Wärmewendestrategie zur Erreichung eines klimaneutralen Zielszenarios bis 2045. Die Wärmewendestrategie besteht aus vielen verschiedenen Maßnahmen.
Im Abschlussbericht werden Methodik und Ergebnisse dieser Prozessschritte im Detail vorgestellt.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Die Gemeinde Ruppichteroth verbraucht für die Wärmeversorgung von Haushalten, Industrie und Gewerbe und kommunalen Liegenschaften jährlich 101 GWh und stößt dabei 28.000 tCO2 aus.
Wenig überraschend erfolgt aktuell die Beheizung zu 83 % über Gas und Öl. Bis 2045 soll dieser Anteil auf null gesenkt werden. Das berechnete Szenario zeigt: Die Mehrheit der Häuser wird dann voraussichtlich über eine Wärmepumpe beheizt. Die restlichen Gebäude teilen sich grob auf Gas-Hybridheizungen (oder andere Hybridsysteme mit Wärmepumpe) sowie Biomasse-Heizungen und biogene Flüssiggasheizungen auf.
Der Wärmebedarf könnte durch Gebäudesanierung zur Energieeinsparung bei etwa den heutigen Sanierungsquoten bis zum Jahr 2045 um 14 % gesenkt werden. Die Wärmebedarfssenkung durch Sanierung stellt ein wichtiges Potenzial dar. Jede Kilowattstunde, die nicht benötigt wird, muss nicht aufwendig klimaneutral erzeugt werden und senkt somit die Versorgungspreise.
Zum klimaneutralen Heizen bestehen verschiedene Potenziale in Ruppichteroth . Dazu zählen bspw. Freiflächen-Solarthermie und die Nutzung von oberflächennaher Geothermie. Die Potenziale für Biomasse sind unter anderem aufgrund der Vorgaben durch die Bundesförderung auf regionale Abfall- und Reststoffe eingeschränkt, können aber dennoch einen kleinen Teil des Wärmebedarfs decken.
Theoretisch könnten diese lokalen, erneuerbaren Quellen in Summe den gesamten Wärmebedarf decken. Für die sichere Versorgung insbesondere in den kalten Jahreszeiten werden aber weiterhin überregionale Energieträger benötigt. Eine vollständige Energieautarkie kann nur durch sehr große Speichertechnologien erreicht werden, die aktuell noch nicht wirtschaftlich sind.
Auf Basis der aktuellen Situation und der vorhanden Potenziale wurde das Gebiet der Gemeinde in potenzielle Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Der Großteil des Gebiets der Gemeinde wird dabei zukünftig vor allem dezentral versorgt. Im Gemeindezentrum besteht ein höherer Wärmebedarf, sodass dort ein potenzielles Eignungsgebiet für ein Wärmenetz zu finden ist. In Bröleck kann noch keine eindeutige bzw. endgültige Aussage getroffen werden, weshalb dieses Gebiet als Prüfgebiet gekennzeichnet ist. Das Prüfgebiet wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung bereits näher untersucht, im Anschluss sind weitere Untersuchungen durchzuführen.
Die Prognose der Entwicklung des Wärmebedarfs bis 2045 basiert auf fundierten Berechnungen und wurde nicht abgeschätzt. Hiermit soll ein möglichst realistischer Pfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung aufgezeigt werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Um bewerten zu können, ob ein Wärmenetz in dem dafür identifizierten Gebiet realisiert werden kann, wurden erste Berechnungen durchgeführt, die ebenfalls in diesem Bericht erläutert werden. Es wurde deutlich, dass ein Wärmenetz außerhalb des Gebietes sehr wahrscheinlich nicht wirtschaftlich sein wird. Nachbarschaftsnetze bilden hier jedoch eine Ausnahme und können immer gebaut werden.
Es wurden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die der Gemeinde Ruppichteroth auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung helfen können. Dazu zählt bspw. die Information über Fördermittel und Beratungsangebote zu Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Eine weitere Maßnahme ist die Durchführung von tiefergehenden Analysen für die als Prüfgebiete eingestuften Bereiche, um die Wärmeversorgungsart in diesen Gebieten weiter zu konkretisieren.
Dies sind nur ein paar Beispiele der Schritte, die nötig sind, um die Wärmeversorgung der Stadt klimaneutral zu gestalten. Die kommunale Wärmeplanung hat einen wichtigen Anfang gemacht. Im Prozess wurden dabei bereits verschiedene Akteure, wie bspw. Schornsteinfeger oder Netzbetreiber, an einen Tisch gebracht. Denn nur wenn alle Akteure zusammenspielen und gemeinsam an dem Ziel klimaneutrale Wärmeversorgung 2045 arbeiten, kann dieses auch erreicht werden.
Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) als PDF
Termine zur Energieberatung im März
Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW
Online-Sprechstunden
03.03.2026: Online-Sprechstunde „Wärmepumpe Kompakt“ (im Nachgang zum Wärmepumpen-Infotag – für alle, die die Veranstaltung versäumt haben), Beginn 17.30 Uhr
Zugangslink über Online-Sprechstunde: "Wärmepumpe kompakt" - energieagentur-rsk.de
Angebote aus Kommunen – mit Beteilung der Energieagentur
10.03.2026: Online-Veranstaltung zu Mieterstrom: Neue Regelungen, Geschäftsmodelle für Mehrfamilienhäuser und Anbieter im Vergleich, Beginn 17 Uhr
Zugangslink und weitere Infos: Gewinn durch Mietstrom | Kreisstadt Siegburg
Interessierte aus anderen Kommunen sind herzlich eingeladen!
Angebote mit der VHS
24.03.2026: VHS Siebengebirge – Photovoltaik und Stecker-PV, Beginn 18 Uhr
Zugangslink direkt über VHS: VHS Siebengebirge
31.03.2026: VHS Rhein-Sieg – E-Auto mit Sonnenstrom laden, Beginn 18 Uhr
Zugangslink direkt über VHS: vhs Rhein-Sieg - Lernen, was ich können will.
Energie Kompakt im März
02.03.2026: Energie Kompakt von 16 bis 17 Uhr – Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW
09.03.2026: Energie Kompakt von 16 bis 17 Uhr - Balkonkraftwerke
Zugangslink: Balkonkraftwerk: Solarstrom auch ohne eigenes Dach? | Energie kompakt | Verbraucherzentrale NRW
23.03.2026: Energie Kompakt von 16 bis 17 Uhr – PV im Mehrfamilienhaus
Zugangslink: PV im Mehrfamilienhaus – lohnt sich das für alle Beteiligten? | Energie kompakt | Verbraucherzentrale NRW
ACHTUNG: aktuelle Entwicklungen bzgl. "HEIZUNGSGESETZ"
Stand: 24. Februar 2026
Die Bundesregierung hat am 24.02.26 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ablösen soll (mehr Informationen siehe unten).
Die 10 zentralen Punkte im Überblick
- Aufhebung der 65 %-EE Vorgabe
Die Regelungen aus dem bisherigen GEG (§§ 71–71p / § 72) werden gestrichen. Insbesondere entfällt die pauschale 65 %-EE-Vorgabe für neue Heizungen. - Kein generelles Betriebsverbot / kein Zwangstausch
Betriebsverbote bestimmter Heizungen sowie verpflichtende Austauschregelungen für funktionierende Bestandsanlagen entfallen. - Technologieoffenheit beim Heizungstausch
Eigentümer entscheiden künftig frei über die Heizungsart. Ein technologieoffener Katalog möglicher Optionen wird Bestandteil des Gesetzes sein. - Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig – mit „Bio-Treppe“
Fossile Heizungen bleiben erlaubt, jedoch mit stufenweise steigender Beimischung CO₂-neutraler Brennstoffe ("Bio-Treppe"): Ab 01.01.2029 mindestens 10 % klimaneutraler Anteil, weitere schrittweise Erhöhungen bis 2040. - Einführung einer Grüngas- und Grünölquote für Inverkehrbringen
Für Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe wird ab 2028 eine ansteigende Quote klimafreundlicher Anteile eingeführt. Diese wird auf die „Bio-Treppe“ angerechnet. - Klimaziele bleiben verbindlich
Die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetz gelten weiterhin. 2030 ist eine Evaluierung vorgesehen; bei Zielverfehlung soll nachgesteuert werden. - Förderkulisse mittelfristig gesichert
Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 gesichert sein. - 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Die Vorgaben der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) werden umgesetzt. Es soll keine gebäudeindividuellen Sanierungsvorgaben geben. Öffentliche Nichtwohngebäude müssen ab 01.01.2028, alle Neubauten ab 01.01.2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden. - Vereinfachung der Wärmeplanung / NEU: Kälteplanung
Kommunen kleiner 15.000 Einwohner erhalten ein vereinfachtes Verfahren durch v.a. kompaktere Beteiligungsformate (~20 % Aufwand). Die Erhebung von Realdaten bei EFH und damit verbunden die Datenaggregation soll komplett entfallen. Anstattdessen sollen statistische Wärmebedarfs- und Heizungsdaten eingesetzt werden. Ergänzt wird das Thema Kälte, allerdings nur für Kommunen > 45.000 Einwohner und erst bei der Fortschreibung.
10. Stärkung und Reform der Fernwärme
- Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).
- Gesetzliche Verankerung und Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW).
- Einführung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform sowie Stärkung der Preisaufsicht und Schlichtung.
Weiterer Zeitplan
Die Bundesregierung plant, bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett zu beschließen. Die Befassung im Bundestag soll im Frühjahr erfolgen. Ziel ist ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes vor dem 01.07.2026.
Mehr Informationen:
Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
FAQ –Fragen und Antworten zur neuen Heizungspolitik und Gebäudeeffizienz







