Klima und Energie

Kontakt Klimaschutzmanager:

Christian Simons

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Kommunale Wärmeplanung - 

ACHTUNG: aktuelle Entwicklungen bzgl. "HEIZUNGSGESETZ" (siehe unten)

Wärmewende in der Region: Gemeinde Ruppichteroth erstellt Kommunale Wärmeplanung

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Ruppichteroth ist abgeschlossen. Die Gemeinde erfüllt hiermit ihre gesetzliche Pflicht bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen. Sie hat die Planung von April bis Dezember 2024 in Kooperation mit einem Planungsbüro erstellt. Die kommunale Wärmeplanung muss spätestens alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.

Die kommunale Wärmeplanung und die daraus resultierenden Maßnahmen wurden am 30. Juni 2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen.

Der Abschlussbericht stellt die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Ruppichteroth vor.  Im Folgenden werden die Ergebnisse kurz zusammengefasst.

 

Kurzzusammenfassung

 

Was ist die kommunale Wärmeplanung? Was ist sie nicht?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine wichtige Orientierung und Planungsgrundlage. Sie zeigt, wie die Wärmeversorgung der Stadt bis 2045 möglichst klimaneutral gestaltet werden kann. In diesem Bericht erfahren Sie, wie dieses Ziel erreicht werden kann, wo vielleicht Wärmenetze entstehen können und welche Schritte dafür notwendig sind. Die kommunale Wärmeplanung macht dagegen keine Vorgaben für Gebäudeeigentümer. Das Gebäude-Energie-Gesetz schreibt vor, welche Heizung zukünftig noch installiert werden darf. Hierauf wird in diesem Bericht nicht näher eingegangen.

 

Ablauf der kommunalen Wärmeplanung:

  1. Analyse der aktuellen Situation. Hier wurde ermittelt, wie die Wärmeversorgung aktuell aussieht, wie viel Heizenergie verbraucht wird und welche Heizungen aktuell betrieben werden.
  2. Anschließend wurden die lokalen Potenziale der erneuerbaren Energien untersucht, also die möglichen Alternativen zu Gas und Öl.
  3. Schließlich erfolgte die Einteilung der Stadt in Gebiete, die sich für die zentrale oder dezentrale Versorgung eignen. Zur zentralen Versorgung zählen Wärme- oder Wasserstoffnetze. Zur dezentralen Versorgung zählt beispielsweise die Versorgung mit einer Wärmepumpe.
  4. Zum Abschluss erfolgte die Erarbeitung einer ganzheitlichen Wärmewendestrategie zur Erreichung eines klimaneutralen Zielszenarios bis 2045. Die Wärmewendestrategie besteht aus vielen verschiedenen Maßnahmen.

 

Im Abschlussbericht werden Methodik und Ergebnisse dieser Prozessschritte im Detail vorgestellt.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Die Gemeinde Ruppichteroth verbraucht für die Wärmeversorgung von Haushalten, Industrie und Gewerbe und kommunalen Liegenschaften jährlich 101 GWh und stößt dabei 28.000 tCO2 aus.

Wenig überraschend erfolgt aktuell die Beheizung zu 83 % über Gas und Öl. Bis 2045 soll dieser Anteil auf null gesenkt werden. Das berechnete Szenario zeigt: Die Mehrheit der Häuser wird dann voraussichtlich über eine Wärmepumpe beheizt. Die restlichen Gebäude teilen sich grob auf Gas-Hybridheizungen (oder andere Hybridsysteme mit Wärmepumpe) sowie Biomasse-Heizungen und biogene Flüssiggasheizungen auf.

Der Wärmebedarf könnte durch Gebäudesanierung zur Energieeinsparung bei etwa den heutigen Sanierungsquoten bis zum Jahr 2045 um 14 % gesenkt werden. Die Wärmebedarfssenkung durch Sanierung stellt ein wichtiges Potenzial dar. Jede Kilowattstunde, die nicht benötigt wird, muss nicht aufwendig klimaneutral erzeugt werden und senkt somit die Versorgungspreise.

Zum klimaneutralen Heizen bestehen verschiedene Potenziale in Ruppichteroth . Dazu zählen bspw. Freiflächen-Solarthermie und die Nutzung von oberflächennaher Geothermie. Die Potenziale für Biomasse sind unter anderem aufgrund der Vorgaben durch die Bundesförderung auf regionale Abfall- und Reststoffe eingeschränkt, können aber dennoch einen kleinen Teil des Wärmebedarfs decken.

Theoretisch könnten diese lokalen, erneuerbaren Quellen in Summe den gesamten Wärmebedarf decken. Für die sichere Versorgung insbesondere in den kalten Jahreszeiten werden aber weiterhin überregionale Energieträger benötigt. Eine vollständige Energieautarkie kann nur durch sehr große Speichertechnologien erreicht werden, die aktuell noch nicht wirtschaftlich sind.

Auf Basis der aktuellen Situation und der vorhanden Potenziale wurde das Gebiet der Gemeinde in potenzielle Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Der Großteil des Gebiets der Gemeinde wird dabei zukünftig vor allem dezentral versorgt. Im Gemeindezentrum besteht ein höherer Wärmebedarf, sodass dort ein potenzielles Eignungsgebiet für ein Wärmenetz zu finden ist. In Bröleck kann noch keine eindeutige bzw. endgültige Aussage getroffen werden, weshalb dieses Gebiet als Prüfgebiet gekennzeichnet ist. Das Prüfgebiet wurde im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung bereits näher untersucht, im Anschluss sind weitere Untersuchungen durchzuführen.

Die Prognose der Entwicklung des Wärmebedarfs bis 2045 basiert auf fundierten Berechnungen und wurde nicht abgeschätzt. Hiermit soll ein möglichst realistischer Pfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung aufgezeigt werden.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Um bewerten zu können, ob ein Wärmenetz in dem dafür identifizierten Gebiet realisiert werden kann, wurden erste Berechnungen durchgeführt, die ebenfalls in diesem Bericht erläutert werden. Es wurde deutlich, dass ein Wärmenetz außerhalb des Gebietes sehr wahrscheinlich nicht wirtschaftlich sein wird. Nachbarschaftsnetze bilden hier jedoch eine Ausnahme und können immer gebaut werden.

Es wurden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die der Gemeinde Ruppichteroth auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung helfen können. Dazu zählt bspw. die Information über Fördermittel und Beratungsangebote zu Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden. Eine weitere Maßnahme ist die Durchführung von tiefergehenden Analysen für die als Prüfgebiete eingestuften Bereiche, um die Wärmeversorgungsart in diesen Gebieten weiter zu konkretisieren.

Dies sind nur ein paar Beispiele der Schritte, die nötig sind, um die Wärmeversorgung der Stadt klimaneutral zu gestalten. Die kommunale Wärmeplanung hat einen wichtigen Anfang gemacht. Im Prozess wurden dabei bereits verschiedene Akteure, wie bspw. Schornsteinfeger oder Netzbetreiber, an einen Tisch gebracht. Denn nur wenn alle Akteure zusammenspielen und gemeinsam an dem Ziel klimaneutrale Wärmeversorgung 2045 arbeiten, kann dieses auch erreicht werden.

 

Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) als PDF  


Termine zur Energieberatung im März

Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW

 

Online-Sprechstunden

03.03.2026: Online-Sprechstunde „Wärmepumpe Kompakt“ (im Nachgang zum Wärmepumpen-Infotag – für alle, die die Veranstaltung versäumt haben), Beginn 17.30 Uhr

Zugangslink über Online-Sprechstunde: "Wärmepumpe kompakt" - energieagentur-rsk.de

 

Angebote aus Kommunen – mit Beteilung der Energieagentur

10.03.2026: Online-Veranstaltung zu Mieterstrom: Neue Regelungen, Geschäftsmodelle für Mehrfamilienhäuser und Anbieter im Vergleich, Beginn 17 Uhr

Zugangslink und weitere Infos: Gewinn durch Mietstrom | Kreisstadt Siegburg

Interessierte aus anderen Kommunen sind herzlich eingeladen!

 

Angebote mit der VHS

24.03.2026: VHS Siebengebirge – Photovoltaik und Stecker-PV, Beginn 18 Uhr

Zugangslink direkt über VHS: VHS Siebengebirge

 

31.03.2026: VHS Rhein-Sieg – E-Auto mit Sonnenstrom laden, Beginn 18 Uhr

Zugangslink direkt über VHS: vhs Rhein-Sieg - Lernen, was ich können will.

 

Energie Kompakt im März

02.03.2026: Energie Kompakt von 16 bis 17 Uhr – Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW

Zugangslink: Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW – was kommt auf Eigentümer:innen zu? | Energie kompakt | Verbraucherzentrale NRW

 

09.03.2026: Energie Kompakt von 16 bis 17 Uhr - Balkonkraftwerke

Zugangslink: Balkonkraftwerk: Solarstrom auch ohne eigenes Dach? | Energie kompakt | Verbraucherzentrale NRW

 

23.03.2026: Energie Kompakt von 16 bis 17 Uhr – PV im Mehrfamilienhaus

Zugangslink: PV im Mehrfamilienhaus – lohnt sich das für alle Beteiligten? | Energie kompakt | Verbraucherzentrale NRW


ACHTUNG: aktuelle Entwicklungen bzgl. "HEIZUNGSGESETZ"

Stand: 24. Februar 2026

Die Bundesregierung hat am 24.02.26 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ablösen soll (mehr Informationen siehe unten).

Die 10 zentralen Punkte im Überblick

  1. Aufhebung der 65 %-EE Vorgabe
    Die Regelungen aus dem bisherigen GEG (§§ 71–71p / § 72) werden gestrichen. Insbesondere entfällt die pauschale 65 %-EE-Vorgabe für neue Heizungen.
  2. Kein generelles Betriebsverbot / kein Zwangstausch
    Betriebsverbote bestimmter Heizungen sowie verpflichtende Austauschregelungen für funktionierende Bestandsanlagen entfallen.
  3. Technologieoffenheit beim Heizungstausch
    Eigentümer entscheiden künftig frei über die Heizungsart. Ein technologieoffener Katalog möglicher Optionen wird Bestandteil des Gesetzes sein.
  4. Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig – mit „Bio-Treppe“
    Fossile Heizungen bleiben erlaubt, jedoch mit stufenweise steigender Beimischung CO₂-neutraler Brennstoffe ("Bio-Treppe"): Ab 01.01.2029 mindestens 10 % klimaneutraler Anteil, weitere schrittweise Erhöhungen bis 2040.
  5. Einführung einer Grüngas- und Grünölquote für Inverkehrbringen
    Für Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe wird ab 2028 eine ansteigende Quote klimafreundlicher Anteile eingeführt. Diese wird auf die „Bio-Treppe“ angerechnet.
  6. Klimaziele bleiben verbindlich
    Die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetz gelten weiterhin. 2030 ist eine Evaluierung vorgesehen; bei Zielverfehlung soll nachgesteuert werden.
  7. Förderkulisse mittelfristig gesichert
    Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 gesichert sein.
  8. 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
    Die Vorgaben der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) werden umgesetzt. Es soll keine gebäudeindividuellen Sanierungsvorgaben geben. Öffentliche Nichtwohngebäude müssen ab 01.01.2028, alle Neubauten ab 01.01.2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden.
  9. Vereinfachung der Wärmeplanung / NEU: Kälteplanung

Kommunen kleiner 15.000 Einwohner erhalten ein vereinfachtes Verfahren durch v.a. kompaktere Beteiligungsformate (~20 % Aufwand). Die Erhebung von Realdaten bei EFH und damit verbunden die Datenaggregation soll komplett entfallen. Anstattdessen sollen statistische Wärmebedarfs- und Heizungsdaten eingesetzt werden. Ergänzt wird das Thema Kälte, allerdings nur für Kommunen > 45.000 Einwohner und erst bei der Fortschreibung.

10. Stärkung und Reform der Fernwärme

  • Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).
  • Gesetzliche Verankerung und Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW).
  • Einführung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform sowie Stärkung der Preisaufsicht und Schlichtung.


Weiterer Zeitplan

Die Bundesregierung plant, bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett zu beschließen. Die Befassung im Bundestag soll im Frühjahr erfolgen. Ziel ist ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes vor dem 01.07.2026.


Mehr Informationen:

Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz

FAQ –Fragen und Antworten zur neuen Heizungspolitik und Gebäudeeffizienz


Informationen zur Windpotenzialanalyse und zu geplanten Windenergieanlagen


EFRE-Förderprojekt Bröltalhalle







Diese Maßnahme wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes NRW.

Eckdaten:

Veröffentlichung des Förderaufrufs: Ende März 2018
Einreichfrist für eine Umsetzungsstrategie: 28. Juni 2018
Auswahl der Umsetzungsstrategien durch das Gutachtergremium: Oktober 2018
Qualifizierungsphase (max. 6 Monate): November 2018 bis April 2019
Durchführungszeitraum: 15.12.2019 bis 30.09.2022

Förderquote: 90 % der Bemessungsgrundlage Gesamt: 2.667.016,59 Euro

davon EU: 50 % (1.481.675,88 Euro)
davon Land NRW: 40 % (1.185.340,71 Euro)

Die Umsetzungsstrategie

Titel der Umsetzungsstrategie:

Sanierung der Bröltalhalle und Ausbau der Nutzung zum Generationen-Informationszentrum zum Klimaschutz.

Kurzbezeichnung:

Sanierung der Bröltalhalle und Ausbau der Nutzung zum Generationen-Informationszentrum zum Klimaschutz.

Kurzzusammenfassung:

Ziel des Vorhabens ist es, den Energiebedarf und die THG-Emissionen der Bröltalhalle zu senken und in diesem Zusammenhang die Attraktivität der im ländlichen Raum gelegenen Halle deutlich zu steigern. Die Umsetzung der energetischen Sanierung der Halle wird eingebunden in ein Gesamtkonzept, in welchem die Halle zum Generationen-Informationszentrum zu den Themenfeldern Klimaschutz und Klimafolgeanpassung,ausgebaut wird. Zusätzlich zu den Sanierungsmaßnahmen wird ein optimiertes Fahrrad-Verkehrskonzept mit kostenlosen E-Ladestationen erstellt und Maßnahmen wie die Umstellung der Außenbeleuchtung auf LED ebenso eingebunden wie die Anpflanzung einer Streuobstwiese, die die Bedeutung der Biodiversität für die Region sowie die regionaler Produkte für die Minderung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor unterstreichen soll.
Die CO2-Emissionen der Bröltalhalle liegen aktuell bei über 146 t/a. Durch die energetische Optimierung der Gebäudehülle/Anlagentechnik können 134 t/a einegespart werden. Der Austausch der Beleuchtung trägt mit 0,6 t/a zur Einsparung bei. Über die Anpflanzungen auf der Streuobstwiese kann eine Einsparung von mindestens 0,5 t/a (nur bezogen auf die Bäume) generiert werden. Durch die Optimierung des Verkehrskonzepts kann ein wesentlicher Beitrag zur im Klimaschutzkonzept angestrebten THG-Minderung von 1,2% bezogen auf den Kraftstoffverbrauch erreicht werden Die begleitenden Aktionstage und Schulungen sowie der geplante Lehrpfad zwischen Bröltalhalle und Streuobstwiese mit Online-Informationen auf dem eigenen interkommunalen Klimaschutzportal www.klimakompakt.de tragen über die zu erwartenden Multiplikatoreneffekte ebenfalls zur Einsparung bei und steigern die Bekanntheit des Klimaschutzportals.

Land fördert Klimaschutzmaßnahmen in Lohmar und Ruppichteroth mit rund 4,67 Millionen Euro

Minister Pinkwart: Vorbildliches Engagement für Klimaschutz kann Anstoß für viele weitere Projekte in Kommunen geben

Düsseldorf. Für ihre Klimaschutzprojekte erhalten zwei weitere Kommunen in Nordrhein-Westfalen rund 4,67 Millionen Euro von Land und EU. Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart überreichte nun der Stadt Lohmar und der Gemeinde Ruppichteroth entsprechende Förderbescheide. Im Fokus stehen bei beiden Projekten die energetische Gebäudesanierung sowie Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in der Region.

Minister Pinkwart: „Die Kommunen sind wichtige Partner für einen erfolgreichen Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich über das Engagement der Stadt Lohmar und der Gemeinde Ruppichteroth, die mit guten Konzepten, Ideenreichtum und Motivation an das Thema herangegangen sind. Ich hoffe, dass die im Rahmen des Projektaufrufs realisierten Maßnahmen Anstoß geben für weitere Klimaschutzprojekte in diesen und vielen anderen Kommunen.“

Die Stadt Lohmar will das „Forum Wahlscheid“ im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung zu einem klimafreundlichen Veranstaltungsort entwickeln. Bürgerinnen und Bürger sollen sich hier über Energietransparenz, CO2-Fußabdruck, Klimaanpassung und Biodiversität informieren können. Am Eingang der Mehrzweckhalle sollen regengeschützte Fahrradstellplätze mit Lademöglichkeiten für E-Bikes entstehen. Geplant ist zudem ein Lehrpfad mit Aktionstagen zu den Themen Klimaschutz und Energiemanagement. Gefördert wird das Projekt mit knapp zwei Millionen Euro.

Die Gemeinde Ruppichteroth will die Bröltalhalle energetisch sanieren und zu einem „Generationen-Informationszentrum Klimaschutz“ ausbauen. Außerdem sollen regengeschützte Fahrradstellplätze mit Lademöglichkeiten für E-Bikes entstehen. Zur Förderung der Biodiversität ist eine Streuobstwiese geplant. Auf einem Lehrpfad sollen sich Besucher über Klimaschutz, Klimaanpassung und Artenreichtum informieren können. Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 2,67 Millionen Euro.

An den beiden Projektaufrufen „KommunalerKlimaschutz.NRW“ haben sich insgesamt 87 Kommunen beteiligt. Eine unabhängige Jury hat 27 Projekte mit 33 Kommunen zur Förderung empfohlen. Für die Förderung stehen insgesamt rund 180 Millionen Euro Landesmittel und Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.