🔍 Warum ist eine Anpassung der Gebühren notwendig?
Erhöhte Personalkosten, insbesondere im Bereich des Winterdienstes, verursacht durch tariflich bedingte Lohnsteigerungen und Sonderzahlungen und deutlich höhere Preise für Streusalz, sowie erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Bereich der Straßenreinigung, machen eine Anpassung der Gebühren leider unvermeidbar, um weiterhin eine kostendeckende und verlässliche Leistung sicherzustellen.
💶 Was ändert sich konkret?
Die noch im Vorjahr gesunkenen Gebühren je laufenden Meter Grundstücksseite steigen je nach Straßenart wie folgt:
🧹 Straßenreinigung: für Straßen mit überwiegend
• überörtlichem Verkehr: 0,62 € (Jahr 2025: 0,47 €; Jahr 2024: 0,56 €)
• innerörtlichem Verkehr: 0,69 € (Jahr 2025: 0,52 €; Jahr 2024: 0,61 €)
• Anliegerverkehr: 0,74 € (Jahr 2025: 0,55 €; Jahr 2024: 0,65 €).
❄️ Winterdienst: für Straßen mit überwiegend
• überörtlichem Verkehr: 0,55 € (Jahr 2025&2024: 0,26 €; Jahr 2023: 0,36 €)
• innerörtlichem Verkehr: 0,65 € (Jahr 2025&2024: 0,33 €; Jahr 2023: 0,46 €)
• Anliegerverkehr: 0,69 € (Jahr 2025&2024: 0,35 €; Jahr 2023: 0,49 €)
ℹ️ Die Anpassung dient ausschließlich der Kostendeckung und stellt sicher, dass die Straßen auch künftig sauber und im Winter sicher bleiben.

