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Wahlberechtigung

Wer ist zur Wahl berechtigt?

Jede*r deutsche Staatsbürger*in sowie Staatsangehörige der EU, – der/die

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt) wohnt oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ansprechpartner 

Klaus Müller
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klaus.mueller@ruppichteroth.de

Vladislav Nikolaev
Zimmer 208
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vladislav.nikolaev@ruppichteroth.de

Claudia Winkler
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