Wer ist zur Wahl berechtigt?
Jede*r deutsche Staatsbürger*in sowie Staatsangehörige der EU, – der/die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt) wohnt oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.