Wahlbenachrichtigung
Was ist eine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie darüber, dass Sie bei der Kommunalwahl 2025 im Wählerverzeichnis stehen und Ihre Stimmen abgeben können. Daneben enthält sie auch wichtige Angaben wie die Adresse des Wahlraums und die Information, ob er barrierefrei erreichbar ist.
Wie bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen werden automatisch an alle Wahlberechtigten per Post verschickt.
Bis wann werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt?
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 4. August bis zum 24. August 2025 verschickt.
Ist das Vorliegen der Wahlbenachrichtigung Voraussetzung, um wählen zu können?
Nein. Falls Sie bis Ende August 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie sich zunächst im Wahlamt informieren, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Falls ja, haben Sie folgende Möglichkeiten, um an der Kommunalwahl teilzunehmen:
- Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr ins
Wahllokal gehen und dort wählen. - Sie können per Briefwahl wählen.