Briefwahl
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Wahlberechtigte können Ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben oder im Vorfeld an der Briefwahl teilnehmen.
Dazu können diese ab sofort die Briefwahlunterlagen innerhalb der regulären Öffnungszeiten im Briefwahlbüro der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 206, beantragen und dort auch gleich wählen. Bitte bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält außerdem einen Antrag und einen QR-Code, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit,
- einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth zu richten oder
- eine Mail an claudia.winkler@ruppichteroth.de zu senden.
Geben Sie dabei bitte Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum an.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl, 12. September 2025, 15.00 Uhr, ausgestellt werden. D.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag auf Briefwahl spätestens der Gemeinde vorliegen.
Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurückschicken?
Die Briefwahlunterlagen müssen zum Wahltag, den 14. September 2025 dem Wahlamt vorliegen. Beim Versenden der Unterlagen mit der Post müssen die Brieflaufzeiten beachtet werden, daher sollten die Unterlagen spätestens am 10. September 2025 verschickt werden. Besser ist es noch, die Wahlbriefe in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen.