Kommunalwahl am 14. September 2025
Die Kommunalwahlen finden seit 2020 alle fünf Jahre statt.
Dies gilt sowohl für die Wahl vom Gemeinderat und Kreistag, als auch für die Wahl von Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Gemeinderat oder dem Kreistag - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.
Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.
Quelle: Kommunalwahlen | IM
Das Rathaus informiert zur Kommunalwahl am 14. September 2025
Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in der Gemeinde Ruppichteroth statt.
Alle Wahlberechtigten werden ab sofort bis zum 24.08.2025 mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief über ihr Wahlrecht informiert. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich telefonisch im Wahlamt unter 02295/4942 melden.
Sie können Ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben oder im Vorfeld an der Briefwahl teilnehmen.
Dazu können Wahlberechtigte ab sofort die Briefwahlunterlagen innerhalb der regulären Öffnungszeiten im Briefwahlbüro der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 206, beantragen und dort auch gleich wählen. Bitte bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält außerdem einen Antrag und einen QR-Code, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit,
- einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth zu richten oder
- eine Mail an claudia.winkler@ruppichteroth.de zu senden.
Geben Sie dabei bitte Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum an.
Zudem steht Ihnen ab dem 11.08.2025 im Internet auf der Seite der Gemeinde Ruppichteroth (www.ruppichteroth.de) ein entsprechender Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie Ihr staatsbürgerliches Recht wahr und wählen Sie – ob am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder per Briefwahl. Sie bestimmen als mündige Bürgerinnen und Bürger die Geschicke in Ihrer Gemeinde und in Ihrem Landkreis mit.
Ruppichteroth, den 12. August 2025
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill
Wahlbekanntmachung 2025:
Informationsmaterialien zu den Kommunalwahlen 2025- für Menschen mit Behinderungen
- Broschüre „Jede Stimme zählt!“ der Landeszentrale für politische Bildung NRW
- www.politische-bildung.nrw/buchb…zaehlt – Eine verständliche Einführung in die Kommunalwahlen, ihre Bedeutung und den Ablauf.
- Informationen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V.
- www.bsvw.org/kommunalwahl2025/ – Materialien in barrierefreien Formaten, u. a. in Brailleschrift und Audio.
- Erklärvideo zur Kommunalwahl (ohne Gebärdensprache)
- www.youtube.com/watch?v=OenoYckPwSw&t – Ein anschauliches Video mit den wichtigsten Informationen zum Wählen.
- Erklärvideo mit Deutscher Gebärdensprache (DGS)
- www.youtube.com/watch?v=DwKgM-2LQRo&t – Das gleiche Video-Angebot in barrierefreier Form mit DGS.
Präsentation der Ergebnisse zu den Kommunal-
wahlen 2025
Die Präsentation der Ergebnisse zu den Kommunalwahlen 2025:
- des Landrats des Rhein-Sieg-Kreises
- der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (Kreistag)
- des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth
- der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (Gemeinderat)
erfolgt in der
Bröltalhalle, Dr. Herzfeld-Str. 7, 53809 Ruppichteroth,
am 14. September 2025, ab 18.00 Uhr.
Ich lade Sie herzlich ein, unmittelbar nach Mitteilung aus den Wahllokalen vor Ort zu erfahren, wie sich die Ergebnisse in der Gemeinde Ruppichteroth darstellen. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Wahlergebnisse auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zeitnah abzurufen.
Eine Ergebnispräsentation im Rathaus in Schönenberg findet nicht statt.
Aus Sicherheitsgründen sind alle rauchbildenden Maßnahmen in der Bröltalhalle zu vermeiden (Rauchen, Bühnennebel, Pyrotechnik usw.).
Auf das für die Bröltalhalle bestehende Parkkonzept wird hingewiesen (s. Lageplan).
Ruppichteroth, den 25.08.2025
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill
====> Lageplan