Entwurf Haushaltssatzung 2023


Aktuelles zu den laufenden Beratungen zum Haushaltsentwurf 2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Haushalt für das Jahr 2023 wird am 23. Mai 2023 im Hauptausschuss des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vorberaten und schließlich in der Sitzung des Gemeinderates am 1. Juni 2023 beschlossen. Der Rat der Gemeinde entscheidet unter anderem über die endgültige Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.
In seiner Sitzung Anfang Juni beschließt der Gemeinderat ebenfalls zu den fristgerecht eingegangenen 2.124 Einwendungen. Diese richten sich im Kern gegen die im Haushaltsentwurf vorgesehene Erhöhung der Realsteuerhebesätze, insbesondere gegen die Erhöhung der Grundsteuer B.
Die Sitzungen finden öffentlich in der Turnhalle in Winterscheid (Hauptstraße 4) statt. Unter dem Tagesordnungspunkt 1 wird in jeder Sitzung eines Ausschusses und des Rates eine Einwohnerfragestunde vorgesehen, in der jede Bürgerin und jeder Bürger zu den anstehenden Beratungspunkten in der Tagesordnung Fragen an den Bürgermeister, an die Verwaltung und an den Gemeinderat stellen kann. Diese werden zumeist mündlich beantwortet; sofern dies nicht möglich ist, werden die Antworten dem Fragesteller schriftlich zugesandt. Letztlich bedeutet dies, dass Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, Fragen zu dem Haushaltsentwurf 2023 in beiden Sitzungen mündlich stellen können.
In meiner Verwaltungsvorlage vom 15.05.2023 zum Erlass der Haushaltssatzung 2023 schlage ich dem Gemeinderat vor, den im bisherigen Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2023 vorgesehenen Hebesatz für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 745 v.H. festzusetzen. Dieser Hebesatz bedeutet eine Erhöhung um 175-Prozent-Punkte gegenüber dem bisherigen Hebesatz von 570 v.H.
Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer B in den Kommunen des östlichen Rhein-Sieg-Kreises, die bereits über ähnliche Festsetzungen verfügen, lauten: Stadt Bad Honnef = 715 v.H., Stadt Hennef (Sieg) = 785 v.H., Stadt Lohmar = 790 v.H., Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid = 717 v.H., Stadt Sankt Augustin = 750 v.H., Stadt Siegburg = 790 v.H. und Gemeinde Windeck = 750 v.H.
Darüber hinaus schlage ich vor, den Hebesatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 500 v.H. zu belassen. Diese Festsetzungen würden zu keinen Veränderungen gegenüber den derzeit geltenden Hebesätzen führen.
Sofern der Gemeinderat meinen Vorschlägen bei den Hebesätzen zu den beiden Grundsteuern und zur Gewerbesteuer zustimmt, wird die Gemeinde Ruppichteroth wegen dem nicht zu erreichenden Haushaltsausgleich in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung mit den sich aus der Gemeindeordnung NRW ergebenden haushaltsrechtlichen Einschränkungen verbleiben.
Nachdem wir (Rat und Verwaltung) gemeinsam den Haushalt 2023 beschlossen haben, der wohl nach den bisherigen öffentlichen Rückmeldungen aus den Fraktionen des Rates mit einem geringeren, wie den von mir vorgeschlagenen, Hebesatz für die Grundsteuer B abschließen wird, müssen wir gegenüber der Bevölkerung offen und transparent darlegen, welche Leistungsstandards künftig herabgesenkt werden sollen.
Mir ist wichtig darauf hinzuweisen, dass meinen Vorschlägen weitere Korrekturen zur Senkung der Aufwendungen bei der Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden und erste Verschiebungen von Investitionsmaßnahmen zugrunde liegen, die jedoch noch mit dem Gemeinderat in den laufenden Haushaltsberatungen sowie in den beiden genannten Haushaltssitzungen endgültig abgestimmt und beschlossen werden müssen.
Daher kann ich die genannten Hebesätze nur vorschlagen und muss die Vorberatungen und Beschlüsse zum Haushaltsentwurf 2023 abwarten.
Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill
Ruppichteroth, den 16. Mai 2023
Weitere Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
durch die letzten Berichte in den Medien und sozialen Netzwerken sehe ich mich veranlasst, eine weitere persönliche Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2023 abzugeben.
Die gewaltigen Herausforderungen, vor denen wir alle in diesen schwierigen Zeiten stehen, können wir nur gemeinsam bewältigen. Persönliche Beschuldigungen sind nicht hilfreich, sie vergiften das politische Klima und verunsichern die Bürgerinnen und Bürger unserer Kommune. Dies dient nicht dem Wohl unserer Gemeinde.
An dieser Stelle danke ich allen politischen Kräften aus den Parteien und Fraktionen in unserer Gemeinde, mit denen ich als Bürgermeister seit vielen Jahren konstruktiv zusammenarbeite.
Unser großes Ziel, bei allen unseren Entscheidungen das Wohl unserer Gemeinde und ihren hier lebenden Menschen nicht aus den Augen zu verlieren, bestimmte stets unser gemeinsames politisches Handeln. Diskussionen darüber, wie dieses Ziel zu erreichen ist, führten wir naturgemäß oft kontrovers, aber überwiegend fair, sachlich und ergebnisorientiert. In den vergangenen Tagen musste ich leider vereinzelt zur Kenntnis nehmen, dass offenbar Einzelne von diesem guten Weg aktuell abgekommen sind.
Daher appelliere ich als Bürgermeister zum Wohle unserer Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern eindringlich, auf den in den letzten Jahren gegangenen Weg der guten und engen Zusammenarbeit zurückzukehren.
In meiner ersten persönlichen Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2023 bin ich bereits auf viele Sachthemen eingegangen und möchte diese zur weiteren Klarstellung nachstehend ergänzen.
In meiner Verwaltungsvorlage vom 24.11.2022 zum Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Gemeinderat die schwierige haushaltsrechtliche Lage in Zusammenhang mit dem Haushaltsausgleich für das Jahr 2023 begründet. Aufgrund der weiteren Ausführungen innerhalb der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt dahingehend, dass der im Haushaltssicherungskonzept vorgesehene Hebesatz für 2023 in Höhe von 745 v.H. zur Erlangung des notwendigen Haushaltsausgleichs wohl bei weitem nicht ausreichen wird, hat der Rat die Auffassung vertreten, eine entsprechende Steuererhöhung erst im Rahmen der späteren Haushaltsberatungen zu beschließen.
Im Ergebnis wurden die Realsteuerhebesätze auf der Grundlage des Haushaltsjahres 2022 (= für die Grundsteuer B in Höhe von 570 v.H.) in der Sitzung des Rates am 08.12.2022 beschlossen.
Anschließend habe ich laufend innerhalb der Fraktionsvorsitzenden-Gespräche über den jeweiligen Sachstand zur Haushaltsaufstellung und der damit verbundenen im Raum stehenden Erhöhung der Realsteuerhebesätze (insbesondere „Grundsteuer B“) der örtlichen Politik berichtet.
In der Sitzung des Rates am 23.02.2023 wurden die Ratsfraktionen erneut über den aktuellen Sachverhalt zur Haushaltsaufstellung informiert. Damit verbunden wurde dem Gemeinderat in einer fiktiven Musterberechnung unter Berücksichtigung von erhöhten Hebesätzen (= die sich wie folgt zu diesem Zeitpunkt darstellten: Grundsteuer A: 300 v.H., Grundsteuer B: 925 v.H. und Gewerbesteuer: 550 v.H.) erläutert, dass diese Hebesätze bei weitem nicht ausreichen, um den Haushaltsausgleich herzustellen. Damit wurde ebenfalls in dieser Sitzung der zu diesem Zeitpunkt bekannte voraussichtliche Fehlbetrag für das Jahr 2023 in Höhe von 3.497.469,41 Euro genannt.
Weiterhin wurde in der Sitzung des Rates am 23.02.2023 ausgeführt, dass alleine die Deckung des Fehlbetrages für das Haushaltsjahr 2023 mindestens eine Verdoppelung des zuvor fiktiv angenommenen Hebesatzes für die „Grundsteuer B“ in Höhe von 925 v.H. notwendig macht. Ebenso wurde ausgeführt, dass sich der zuvor dargestellte Fehlbetrag letztendlich nicht wegrechnen lässt, jedoch versucht wird, Korrekturen im noch vertretbarem Umfang vorzunehmen, die zu einer Minderung insbesondere des Hebesatzes zur „Grundsteuer B“ führen. Unter dem Eindruck dieser Zahlen bzw. Ausführungen war sich der Rat über eine Verschiebung der Einbringung des Haushaltsentwurfs einig.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie erkennen, dass der Gemeinderat über die Problematik zum Haushaltsausgleich, deren Gründe und die Absehbarkeit der Konsequenzen zeitnah und laufend informiert wurde. Darüber hinaus habe ich niemals die Aussage getroffen, dass die Erhöhung der Grundsteuer B um das 3-fache „alternativlos“ sei. Ich habe in meiner Haushaltsrede deutlich auf die Konsequenz eines niedrigeren Hebesatzes und der damit verbundenen vorläufigen Haushaltsführung und somit auf eine Alternative zum vorgelegten ausgeglichenen Haushaltsentwurf hingewiesen.
Alle Ratsfraktionen und ich als Bürgermeister haben bereits gemeinsam am Sitzungsabend des 30. März 2023 im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs vereinbart, dass ein solch hoher Hebesatz vom Rat der Gemeinde wegen zu hoher Belastung der Abgabepflichtigen „nicht“ beschlossen werden kann und wir gemeinsam (Rat und Bürgermeister) entsprechende Lösungswege während der Haushaltsberatungen erarbeiten werden. Daran halte ich selbstverständlich fest und wir müssen gegenüber Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, diesen Weg unbedingt einschlagen und einhalten. Es dreht sich hier ausschließlich um die Sache, um die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger!
Im Anschluss an die Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2023 wurde der Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 nochmals von der Verwaltung intensiv untersucht und Anpassungen vorgenommen. In der Gesamtheit wurden in dem für den Haushaltsausgleich maßgebenden Ergebnisplan nochmals Korrekturen zur Senkung der Aufwendungen vorgenommen. Ich stelle daher allen Ratsfraktionen hierzu eine Übersicht „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“ bereit, wo wir als Verwaltung der Auffassung sind, dass verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen in die nächsten Jahre verschoben werden können. Wie in meiner ersten Stellungnahme dargestellt, handelt es sich um Maßnahmen, die ich als Bürgermeister nicht ohne Zustimmung des Gemeinderates verschieben kann.
Nachdem wir gemeinsam den Haushalt 2023 beschlossen haben, der wohl nach den ersten öffentlichen Rückmeldungen aus den Fraktionen des Rates mit einem geringeren Hebesatz abschließen wird, müssen wir gegenüber der Bevölkerung offen und transparent darlegen, welche Leistungsstandards künftig herabgesenkt werden sollen.
Abschließend möchte ich noch auf die viel diskutierten Maßnahmen zur Sanierung der Bröltalhalle und der Erneuerung der Mauer an der Burgstraße kurz eingehen.
Die zusätzliche finanzielle Belastung des Haushaltes 2023 durch die Sanierung der Bröltalhalle in Form der jährlichen Abschreibungen beträgt nach aktuellem Abrechnungsstand 61.189 € (= Nutzungsdauer: 60 Jahre). Für die Erneuerung der Mauer an der Burgstraße beträgt die jährliche Belastung des Haushaltes 4.156 € (= Abschreibung über eine Nutzungsdauer von 40 Jahren).
Die tatsächlichen Kosten für die Erneuerung der Mauer betragen nach aktuellem Abrechnungsstand 332.520,80 Euro. Hierfür erhält die Gemeinde Ruppichteroth vom Land NRW Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm in Höhe von 195.671,60 Euro. Somit beträgt der Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten insgesamt 136.849,20 Euro.
Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Mauer im unteren Bereich, die nicht auf der Burgstraße zu sehen ist, um die Stützmauer der Burgstraße handelt. Die Standsicherheit der Mauer und der Burgstraße war nicht mehr gegeben. Dies hat ein Gutachten bestätigt. Die durchgeführten Sofortmaßnahmen (Anschüttung, Pfeiler) waren nicht dazu geeignet, die Standsicherheit auf Dauer zu gewährleisten. Deshalb war die Gemeinde zum Handeln und zur Erneuerung der Mauer gezwungen. Dabei steht die Mauer unter Denkmalschutz. Die höhere Denkmalschutzbehörde hat dem Wunsch der Gemeinde, den Schutz aufzuheben, nicht entsprochen. Aus diesem Grunde mussten das verwendete Material und die Bauweise mit dem Denkmalschutz und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege abgestimmt werden.
Ich hoffe mit diesen Ausführungen Klarheit in die notwendige Erneuerung der Mauer gebracht zu haben.
Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill
Ruppichteroth, den 26. April 2023
Stellungnahme zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zu meinem größten Bedauern, aber natürlich mit viel Verständnis musste ich zur Kenntnis nehmen, dass der veröffentlichte Haushaltsentwurf durch die vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B zu viel Irritationen und Diskussionen führte und führt. Klarstellen möchte ich ausdrücklich, dass es sich hierbei um einen „Entwurf“ des Haushaltes 2023 handelt, der als Beratungsgrundlage für die anstehenden Gremiensitzungen (Hauptausschuss, Gemeinderat) dient.
Gemeinsam mit den Ratsfraktionen werde ich dafür Sorge tragen, dass am Ende aller Überlegungen ein Ergebnis erzielt wird, der die Belange aller Bürgerinnen und Bürger in gebührender Weise berücksichtigt.
In Anbetracht unserer prekären Haushaltssituation, die nicht hausgemacht, sondern das Resultat zahlreicher negativer Ereignisse ist, werden wir alle unseren gerechten Beitrag dazu leisten müssen, dass wir weitestgehend handlungsfähig bleiben können. Die Ereignisse, die dazu führten, konnten wir als Gemeindeverwaltung weder vorhersehen, noch beeinflussen.
Nachfolgend erläutere ich Ihnen zum besseren Verständnis die Entstehung der aktuellen schlechten Haushaltssituation.
Nach dem sich die Gemeinde (Rat, Verwaltung, Bürgermeister) im Jahre 2013 für ein 10-jähriges Haushaltssicherungskonzept entscheiden musste, stand fest, dass in diesem Jahr der Haushaltsausgleich herzustellen ist. Wir hatten uns vor 10 Jahren im Gemeinderat verständigt, den Grundsteuer B-Hebesatz um 15 von Hundert jährlich moderat für die Steuerpflichtigen zu erhöhen, damit im Jahre 2023 die wahrscheinlich letzte etwas höhere Anhebung des Hebesatzes ebenfalls moderat ausfallen kann.
In den letzten Tagen wurde mir öfters in den Gesprächen unterstellt, 10 Jahre nichts unternommen zu haben. Bei objektiver Betrachtung der Fakten, Daten und Zahlen werden Sie hoffentlich mit mir übereinstimmen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Vor allem mein Rathausteam und die Beschäftigten in den Außenstellen arbeiten seit über zehn Jahren unter meiner Leitung sparsam und wirtschaftlich. Mir sind keine Gegebenheiten bekannt, wo Gelder unnötig verschwendet wurden. Meine Verwaltung und ich werden seit Jahren von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft; es wurde bis zum heutigen Tage immer eine ordnungsgemäße und gesetzlich einwandfreie wirtschaftliche Verwaltungsführung und sparsame Aufgabenerledigung bestätigt. Als Beispiele für eine sparsame Haushaltsführung nenne ich die Bauleitplan-Verfahren für Winterscheid-Nord und für die Seniorenwohnanlage in Ruppichteroth-Mitte, wo private Investoren – nicht die Gemeinde – die gesamten Planungskosten getragen haben, also eine Finanzierung zu 100 Prozent. Dies bedeutet, dass wir als Verwaltung – wo immer möglich – auch private Investoren gewinnen konnten, um unseren gemeindlichen Haushalt zu schonen.
Wir waren seit 2013 auf einem guten Weg; konnten auch teilweise Überschüsse erwirtschaften, die zum heutigen Tage zu einem höheren Eigenkapital für die Gemeinde führten, als vor zehn Jahren prognostiziert. Mit der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg sowie den daraus folgenden hohen Lebenshaltungs- und Energiekosten kippte leider die 10-Jahres-Prognose. Wer konnte diese Krisen vor zehn Jahren vorausschauen? Die Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 konnten wir noch auffangen; die letzten Krisen nicht. Trotz unserer nachweislich strengen sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung konnte ich als Bürgermeister mit meiner Verwaltung aufgrund der Krisen nicht verhindern, einen Haushaltsausgleich mit einem sehr hohen Hebesatz für die Grundsteuer B vorzulegen. Wichtig ist auch zu wissen, dass die finanziellen Hilfen, die bisher von Bund und Land an uns überwiesen wurden, nicht helfen konnten. Sie decken die Aufwendungen bei weitem nicht zu 100 Prozent. Wir verfügen seitens des Bundes und des Landes über keine ausreichende Finanzausstattung. Ich hoffe auf finanzielle Entlastung durch den Flüchtlingsgipfel am 10. Mai 2023 von Bund und den Ländern und auf eine baldige Lösung zwischen Bund und Land zur Altschuldenproblematik, die uns ebenfalls sehr belastet.
Fördermittel helfen uns als Gemeinde aktuell nur, wenn die Projekte zu 100 Prozent vom Fördermittelgeber finanziert werden. Die meisten Förderprogramme beinhalten zumeist Eigenanteile von 10 bis 40 %.
Ich versichere Ihnen klar und unmissverständlich, dass wir, die Gemeindeverwaltung und ich in den bisherigen Jahren meiner Amtszeit stets unseren großen Herausforderungen gerecht wurden und alle unsere „Hausaufgaben“ nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle unserer Gemeinde erledigt haben.
Mir ist wichtig Ihnen mitzuteilen, dass ich als Bürgermeister nach den Vorgaben der Gemeindeordnung und den haushaltsrechtlichen Vorgaben unseres Landes nach zehn Jahren verpflichtet bin, dem Gemeinderat einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 mit einem Ausgleich bei Ertrag und Aufwendungen vorzulegen. Dieser gesetzlichen Pflicht bin ich am 30. März 2023 in der Ratssitzung nachgekommen.
Selbstverständlich war mir bewusst, dass eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B, wie veröffentlicht, nicht das letzte Mittel der Wahl sein konnte, da mit diesem Hebesatz die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vieler Abgabepflichtiger und somit vieler Bürgerinnen und Bürger, natürlich auch vieler Mieterinnen und Mieter, wahrscheinlich nicht mehr gegeben ist.
Daher war und ist mein direktes Ziel in den anstehenden Haushaltsberatungen mit den Ratsfraktionen gemeinsam Lösungen zu finden, wie wir konkret die Gemeindesteuern bis zum Beschluss des Haushaltes in einer für alle Bürgerinnen und Bürger erträglichen Höhe gestalten können, beispielsweise durch Verschieben von Maßnahmen in die kommenden Jahre. Dieses Ziel war leider aus meiner Haushaltsrede nicht deutlich zu entnehmen, was ich sehr bedaure. Der Fokus meiner Rede lag leider zu sehr auf den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich.
Es gibt Maßnahmen, die ich als Bürgermeister nicht ohne Zustimmung des Gemeinderates verschieben kann. Daher kann dieser Lösungsweg erst während der Haushaltsberatungen von mir gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde besprochen werden.
Ich bitte alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger herzlich darum, mir und den Mitgliedern des Gemeinderates wie in den letzten Jahren zu vertrauen. Bitte gedulden Sie sich, auch wenn es schwerfällt – klares Ziel muss es aus meiner Sicht sein, dass ich Ihnen einen Beschlussvorschlag gemeinsam mit dem Gemeinderat für den Haushalt 2023 vorstelle, womit wir alle leben können.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bitte auch weiterhin um Ihr Vertrauen.
Ruppichteroth, den 19. April 2023
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill
zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 und der damit verbundenen vorgeschlagenen Erhöhung der Realsteuerhebesätze
(„Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer“) - insbesondere „Grundsteuer B“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
durch den Bürgermeister wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 30. März 2023 der Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 vorgelegt. Darin enthalten sind Steuererhöhungen, die zu recht diskutiert werden. Gerne möchte ich Ihnen zu einem komplexen Thema in vereinfachter Form die Gründe hierfür und den Umfang der vorgeschlagenen, aber durch den Rat noch nicht beschlossenen Erhöhungen darlegen.
Die Gemeinde Ruppichteroth musste sich im Jahr 2013 aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Situation in einem sogenannten Haushaltssicherungskonzept zu einem Haushaltsausgleich innerhalb von maximal 10 Jahren verpflichten. Haushaltsausgleich bedeutet, dass die Einnahmen (= Erträge) die Ausgaben (= Aufwendungen) erreichen oder übersteigen. Stellen Sie sich in diesem Sinne rein hypothetisch eine verbindliche Vereinbarung mit Ihrer Hausbank bezogen auf Ihr Girokonto dahingehend vor, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums ihr Konto ausgeglichen zu gestalten haben.
In diesem Sinne hatte die Gemeinde insbesondere die „Grundsteuer B“, somit die Steuer für bebaute Grundstücke, in gleichmäßigen Schritten jährlich um 15 %-Punkte in Form eines sogenannten Hebesatzes von 435 v.H. (von Hundert) im Jahr 2013 auf angedachte 585 v.H. im Jahr 2023 zu erhöhen.
Bereits im Haushalt 2021/2022 zeigte sich aufgrund der damaligen, insbesondere aufgrund der COVID 19-Pandemie schon verschlechterten Datenlage, dass der zuvor dargestellte Haushaltsausgleich mit einem Hebesatz von 585 v.H. bei der „Grundsteuer B“ für das Jahr 2023 nicht nachgewiesen werden kann. Daher musste zu diesem Zeitpunkt rechnerisch einen Hebesatz von 745 v.H. für das Haushaltsjahr 2023 nebst Folgejahre zu Grunde gelegt werden. Der Haushalt 2021/2022 konnte somit durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden, die Gemeinde Ruppichteroth blieb handlungsfähig.
Genauso wie Sie im privaten Bereich oder als privates Unternehmen muss die Gemeinde Ruppichteroth aufgrund der veränderten gesamtwirtschaftlichen Situation, die ihre Auswirkungen insbesondere im Ukraine-Krieg findet, nunmehr zusätzlich finanziell wesentlich stärkere Belastungen als seinerzeit geplant verkraften.
Der Rat der Gemeinde hat im Bewusstsein der erneut verschlechterten Lage und der damit verbundenen Prognose möglicherweise weitergehender Steuererhöhungen bei der vorläufigen Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023 in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 zuerst einmal die Hebesätze auf der Basis des Haushaltsjahres 2022 beschlossen, die sich wie folgt darstellen:
Grundsteuer A: | 300 v.H. |
|
Grundsteuer B | 570 v.H. | Wie zuvor erläutert: ursprünglich vorgesehen: 745 v.H. |
Gewerbesteuer: | 500 v.H. |
|
Auf dieser Grundlage haben Sie Ihre/n Steuerbescheid/e für das Jahr 2023 erhalten.
Die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2023 zeigte jedoch, dass die Verschlechterungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite auch mit dem zuvor erwähnten Hebesatz bei der „Grundsteuer B“ mit 745 v.H. nicht aufzufangen sind.
In Zusammenhang mit dem verpflichtenden Haushaltsausgleich im Jahr 2023 (siehe zuvor Haushaltssicherungskonzept) steht die Gemeinde Ruppichteroth nunmehr vor dem Problem, diesen Haushaltsausgleich in einem gesamtwirtschaftlich noch schwierigerem Jahr gemäß den gesetzlichen Vorschriften darzustellen. Von dieser Verpflichtung gibt es trotz aller bisher geführten Gespräche mit den übergeordneten Behörden für die Gemeinde keine Ausnahme; selbstverständlich wird die Gemeinde trotzdem diese Gespräche fortsetzen. Damit die Gemeinde handlungsfähig bleiben kann, um ihre fast ausnahmslos verpflichtenden Aufgaben erfüllen zu können, beinhaltet der aktuelle Haushaltsentwurf folgende Hebesätze:
Haushaltsjahr: | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Grundsteuer A: | 450 v.H. | 450 v.H. | 450 v.H. | 450 v.H. |
Grundsteuer B: | 1.555 v.H. | 1.085 v.H. | 1.285 v.H. | 1.225 v.H. |
Gewerbesteuer: | 550 v.H. | 550 v.H. | 550 v.H. | 550 v.H. |
Der Haushaltsentwurf ist nunmehr durch den Gemeinderat und seinen darin enthaltenen Fraktionen zu beraten und dann zu beschließen:
- Eine Beschlussfassung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit dem Ergebnis des Haushaltsausgleichs bedeutet erhöhte Realsteuerhebesätze, die Sie, wie zuvor dargestellt, neben den weiteren inflationären Auswirkungen zusätzlich finanziell belasten.
- Eine Beschlussfassung dahingehend, dass der Haushaltsausgleich nicht hergestellt werden kann, bedeutet für die Gemeinde einen außerordentlich eingeschränkten Handlungsspielraum mit belastenden Auswirkungen in allen Bereichen der Gemeinde bis hin zur teilweisen Handlungsunfähigkeit.
Ich hoffe, dass es gelungen ist, Ihnen diese besondere Problematik zumindest ein wenig verständlich zu machen. Wichtig ist, dass Sie nachvollziehen können, warum der Haushaltsentwurf 2023 insbesondere solche Steigerungen bei der „Grundsteuer B“ mit sich bringt.
Es handelt sich um eine sehr schwierige Situation für den Gemeinderat, der über den Haushalt 2023 zu entscheiden hat. Es ist auch dem „Rathaus“ sehr schwer gefallen, den Haushalt in der gesetzlich geforderten Form mit der damit einhergehenden vorgeschlagenen Erhöhung der Realsteuerhebesätze dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorzulegen.
Sie können darauf vertrauen, dass alle Beteiligten in Gesprächen untereinander aber auch nochmals auf verschiedensten weiteren Ebenen verantwortungsvoll nach Lösungsmöglichkeiten suchen werden. Ebenso können Sie versichert sein, dass die Verwaltung das Zahlenwerk nicht leichtfertig mit den erhöhten Hebesätzen eingebracht hat und sehr besorgt auf die damit einhergehenden zusätzlichen finanziellen Belastungen für Sie geschaut hat. Ebenso wurden Kürzungen von Ausgabepositionen bis hin zum vertretbaren vorgenommen.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
In der Zeit vom 11. April 2023 bis einschließlich 28. April 2023 haben Sie die Möglichkeit Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf 2023 zu erheben. Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte der parallel veröffentlichten Bekanntmachung.
In der Hoffnung, dass trotz dieser schwierigen Lage weiterhin ein vertrauensvolles Miteinander zwischen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde, sowie dem Rat der Gemeinde und der Verwaltung gegeben ist, verbleibe ich auch im Namen von Bürgermeister Loskill als für die Finanzen der Gemeinde verantwortlicher Kämmerer
mit den besten Grüßen
In Vertretung:
Klaus Müller
Amtliche Bekanntmachung
Entwurf Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Ruppichteroth.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) öffentlich bekannt gegeben. Dieser Entwurf liegt während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat der Gemeinde in der Zeit vom
11. April 2023 bis mindestens 28. April 2023
montags, dienstags, donnerstags, freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
sowie dienstags von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 206 (Kämmerei), aus. Da die Dauer des zuvor erwähnten Beratungsverfahrens derzeit noch nicht abzusehen ist, beschreibt der zuvor erwähnte Zeitrahmen eine Mindestdauer.
Unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Beratungsverfahrens haben Einwohner und Abgabepflichtige in der Zeit vom 11. April 2023 bis einschließlich 28. April 2023
die Möglichkeit Einwendungen schriftlich bei dem Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, zu erheben oder im Rathaus, Zimmer 206 zur Niederschrift zu erklären. In Zusammenhang mit der Erklärung von Einwendungen zur Niederschrift wird auf die zuvor erwähnten Werktage bzw. Uhrzeiten hingewiesen.
Ich weise daraufhin, dass per E-Mail vorgebrachte Einwendungen nicht berücksichtigt werden, weil die Identität des Absenders nicht in jedem Fall zweifelsfrei feststellbar ist. Anonym erhobene Einwendungen können als unzulässig zurückgewiesen werden, da in diesen Fällen eine Prüfung der Einwendungsberechtigung nicht möglich ist.
Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
Ruppichteroth, den 3. April 2023
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Klaus Müller
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth am 30. März 2023 hat der Bürgermeister den Entwurf des Haushalts 2023 eingebracht. Dieser Entwurf teilt sich in einen Band I und in einen Band II auf. Die damit verbundenen PDF-Dateien können nachstehend zusammenfassend als Gesamtdokument oder aufgeteilt in Einzeldokumente aufgerufen werden.
Band I
- 1. Deckblatt Haushalt 2023 Entwurf
- 2. Inhalte Band I bis II
- 3. Inhaltsverzeichnis Band I
- 4. Statistische Angaben
- 5. Haushaltssatzung 2023
- 6. Vorbericht Entwurf Haushalt 2023
- 6.1 Anlage 1 zum Vorbericht - Freiwillige Leistungen
- 6.2.1 Anlage 2 zum Vorbericht - Deckblatt Invest.-Liste
- 6.2.2 Anlage 2 zum Vorbericht - Investitionsliste 2023
- 7. Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
- 8. Übersicht-Verbindlichkeiten 2023
- 9. Übersicht Entwicklung Eigenkapital 2023
- 10. Zuwendungen an Fraktionen 2023
- 11. Bilanz zum 31.12.2021
- 12.1 Stellenplan Beamte Haushalt 2023
- 12.2 Stellenplan Tariflich Beschäftigte 2023
- 12.3 Stellenübersicht Beamte 2023
- 12.4 Stellenübersicht Tariflich Beschäftigte 2023
- 12.5 Stellenübersicht Nachwuchskräfte 2023
- 13 Isolierung Ukraine Krieg_Covid 19-Belastungen
Band II
- 1. Inhaltsverzeichnis Band II
- 2. Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan
- 3. Haushaltsquerschnitt
- 4. Übersicht Produktbereiche
- 5. Produktbereich 1.01 - Innere Verwaltung
- 6. Produktbereich 1.02 - Sicherheit und Ordnung
- 7. Produktbereich 1.03 - Schulträgeraufgaben
- 8. Produktbereich 1.04 - Kultur und Wissenschaft
- 9. Produktbereich 1.05 - Soziale Leistungen
- 10. Produktbereich 1.06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- 11. Produktbereich 1.07 - Gesundheitsdienste
- 12. Produktbereich 1.08 - Sportförderung
- 13. Produktbereich 1.09 - Räumliche Planung und Entwicklung
- 14. Produktbereich 1.10 - Bauen und Wohnen
- 15. Produktbereich 1.11 - Ver- und Entsorgung
- 16. Produktbereich 1.12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
- 17. Produktbereich 1.13 - Natur- und Landschaftspflege
- 18. Produktbereich 1.14 - Umweltschutz
- 19. Produktbereich 1.15 - Wirtschaft und Tourismus
- 20. Produktbereich 1.16 - Allgemeine Finanzwirtschaft