Flächendeckende Ausstattung des Gemeindegebietes mit Warnsirenen


Die Warnung der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz erfolgt heute auf unterschiedlichen Wegen, so z.B. über

  • Sirenen,
  • Lautsprecherfahrzeuge,
  • Warn-Apps z.B. Nina,
  • Radio- und Fernsehen und
  • soziale Medien.

 Sirenen wird der sogenannte „Weckeffekt“ zugeschrieben (Ziffer 3.1.1 des Erlasses über Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz).

Gerade nachts sind im Normalfall Fernseher und Radios ausgeschaltet, Mobiltelefone können lautlos gestellt sein. Der Heulton einer Sirene ist davon unabhängig und wird die Bevölkerung Tag und Nacht erreichen. Deshalb installieren viele Kommunen wieder ein Sirenensystem, um die Einwohnerinnen und Einwohner im Gefahrengebiet mit einer Warnung zu erreichen. Der laute Ton einer Sirene ist ein effektives Mittel, das zumindest die Existenz einer Gefahr für die Menschen in der Umgebung deutlich hörbar anzeigt. Nur wenn die Menschen von der Existenz einer Gefahr wissen, werden Sie sich über die Medien wichtige Informationen zum richtigen Verhalten und zur Gefahrenlage beschaffen.

Gerade in ländlich strukturierten Gemeinden ist die Informationsweitergabe an die Bevölkerung im Katastrophenfall schwierig. Hier ist die flächendeckende Erreichbarkeit der Bevölkerung unerlässlich.
Nicht zuletzt die Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 führte dazu, dass die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), ein Förderprogramm aufgelegt hat, mit dem die Länder und die Kommunen für den Ausbau der Warnsirenennetze unterstützt werden.

Die Gemeinde Ruppichteroth hat diese Gelegenheit genutzt und rechtzeitig die entsprechenden Förderanträge gestellt.
Für die Neuinstallation von fünfzehn elektronischen Sirenen, den Austausch von drei herkömmlichen Sirenen sowie den Austausch von Sirenensteuerungsanlagen wurden rd. 321.000 € bewilligt. Die Umsetzung soll in diesem Jahr erfolgen.

 Die meisten neuen Sirenen werden unabhängig vom Stromnetz über Solarpaneele mit der notwendigen Energie versorgt. Es ist sichergestellt, dass sie auch bei schlechteren Lichtverhältnissen für mindestens zwei Wochen voll funktionsfähig bleiben.

Sirenen, die als Dachaufbau installiert werden, verfügen über eine Akkupufferung, die sicherstellt, dass im Falle eines Stromausfalls noch mindestens vier Warn- und Entwarnzyklen durchlaufen können.

Entsprechend dem Vorschlag des nach der Flutkatastrophe Mitte Juli 2021 von der Landesregierung NRW installierten „Konzeptteams Katastrophenschutz“ sollen die Sirenen zukünftig das Alleinstellungsmerkmal für die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren und Katastrophen sein.

 Es besteht jedoch noch die Möglichkeit, dass bei Großeinsätzen auf Veranlassung der Einsatzleitung der bislang bekannte Feuersirenenalarm (1 Minute Dauerton, zweimal unterbrochen) ertönt. Sirenen erreichen die Einsatzkräfte auch dann, wenn z.B. Funkmeldeempfänger wegen Netzausfall nicht funktionieren.

 Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ruppichteroth sollen entsprechend der Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde über die geplanten Maßnahmen, die Funktionsweise der Sirenen und die vorgesehenen Standorte umfassend informiert werden.

In Kürze wird die Gemeindeverwaltung bekanntgeben, wann und in welcher Form die Informationsveranstaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt wird.

Ruppichteroth, den 05.05.2022
Der Bürgermeister
Mario Loskill