Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen


 Die medizinischen Masken sind kostenfrei und sollen an Menschen abgegeben werden, die

  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und  Hilfe zum Lebensunterhalt),
  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
  • Kinderzuschlag

erhalten.

Als Nachweis der Berechtigung ist der entsprechende Bescheid über eine der oben genannten Leistungen vorzulegen.

Die Masken können ab Montag, den 22.02.2021, im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth abgeholt werden.
Aufgrund der momentanen Schließung des Rathauses bitte ich Sie sich an der Infothek (durch Betätigen der Klingel im Bereich des Haupteingangs) zu melden.
Ausgabezeiträume sind die vor Schließung des Rathauses geltenden Öffnungszeiten.

Ruppichteroth, den 15. Februar 2021
Der Bürgermeister
Im Auftrage:
Sascha Seuthe