Der Gemeinderat hat in Ruppichteroth zur Erleichterung seiner Aufgaben vorberatende Ausschüsse eingesetzt. Diese arbeitsteilige Vorgehensweise hat sich bewährt, denn es sind Kompetenzen in vielen Geschäftszweigen der kommunalen Arbeit erforderlich. Die Ausschüsse handeln innerhalb ihrer Zuständigkeit anstelle des Gemeinderats.
Dazu gehören beispielsweise die Entscheidungen über Beauftragungen bei einem Volumen zwischen 35.000 und 75.000 €. Kleine Aufträge beschließt der Bürgermeister in Zusammenarbeit mit seinen Fachbereichsleitern, größere Investitionen benötigen die Zustimmung des Rats. Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschussarbeit wird vom Rat verabschiedet.
Bestimmte Angelegenheit dürfen nicht an die Ausschüsse übertragen werden. Dazu zählen z. B. Satzungen (ohne Bauleitplanung) und Verordnungen; Haushaltssatzung und Finanzplan. Die Zusammensetzung der Ausschüsse wird dem Stärkeverhältnis der Parteien und Wählergruppen im Gemeinderat entsprechend vorgenommen. Der Rat kann zur Beratung zusätzlich sachkundige Einwohner (ohne Stimmrecht) einberufen.
Niederschriften der Sitzungen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und seiner Ausschüsse: