Ausschüsse des Rates der Gemeinde Ruppichteroth

Der Gemeinderat hat in Ruppichteroth zur Erleichterung seiner Aufgaben vorberatende Ausschüsse eingesetzt. Diese arbeitsteilige Vorgehensweise hat sich bewährt, denn es sind Kompetenzen in vielen Geschäftszweigen der kommunalen Arbeit erforderlich. Die Ausschüsse handeln innerhalb ihrer Zuständigkeit anstelle des Gemeinderats.

Dazu gehören beispielsweise die Entscheidungen über Beauftragungen bei einem Volumen zwischen 35.000 und 75.000 €. Kleine Aufträge beschließt der Bürgermeister in Zusammenarbeit mit seinen Fachbereichsleitern, größere Investitionen benötigen die Zustimmung des Rats. Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschussarbeit wird vom Rat verabschiedet.

Bestimmte Angelegenheit dürfen nicht an die Ausschüsse übertragen werden. Dazu zählen z. B. Satzungen (ohne Bauleitplanung) und Verordnungen; Haushaltssatzung und Finanzplan. Die Zusammensetzung der Ausschüsse wird dem Stärkeverhältnis der Parteien und Wählergruppen im Gemeinderat entsprechend vorgenommen. Der Rat kann zur Beratung zusätzlich sachkundige Einwohner (ohne Stimmrecht) einberufen.
 

Niederschriften der Sitzungen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und seiner Ausschüsse:

 

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss koordiniert die Aufgaben aller anderen Ausschüsse und berät über die Angelegenheiten, die nicht Aufgabe der Fachausschüsse sind. Er bündelt gleichzeitig die Befugnisse als Finanzausschuss. Auf der Tagesordnung des Hauptausschusses findet sich auch die Verabschiedung von Maßnahmen im Touristikbereich, das Wegeunterhaltungs- und Instandsetzungsprogramm oder z. B. auch die Namensvergabe für Gemeindeeinrichtungen. weiterlesen

Ausschuss für Schule und Sport

Der Ausschuss für Schule und Sport ist zuständig für die Beratung aller inneren und äußeren Angelegenheiten der örtlichen Schulen, z. B. die mögliche Besetzung offener Stellen. Er entscheidet über Aufträge mit einem mittleren Volumen im Bereich Schule und Sport und kann kleinere Fördermaßnahmen beschließen. Seine Aufgabe besteht darin, Kindern eine möglichst intakte Bildungslandschaft mit guten Lernbedingungen zu bieten - und ein breites Sportangebot vor Ort kommt allen zugute. weiterlesen

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus berät über Maßnahmen und Fragen zur Beschäftigungsförderung und zur Ansiedlung von Handel und Gewerbe. Zum Aufgabenbereich gehört auch die Profilierung als Tourismusregion. Ziel der Ausschussarbeit ist es, gute Bedingungen für ein erfolgreiches Gemeinde-Marketing zu schaffen. weiterlesen

Ausschuss für Planung und Umweltschutz

Das Hauptaufgabengebiet des Ausschusses für Planung und Umwelt ist die Beratung über die Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das schließt alle verkehrsplanerischen Aspekte ein. Beraten werden auch (Wohn-)Bebauungspläne und die nötigen Verkehrsanbindungen. Da auch das Thema Umweltschutz hier verortet ist, kann der Ausschuss diese Belange integrieren. Maßnahmen zum Natur-, Denkmal- und Landschaftsschutz können so berücksichtigt werden. Der Ausschuss entscheidet innerhalb seiner Zuständigkeit über die Vergabe von Planungsaufträgen und Bauleitplanungsverfahren. Satzungen zur Bebauungsplanung und zur Ortlagenabgrenzung sind allerdings Sache des Rates. weiterlesen

Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren befasst sich mit allen sozialen Themen, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen. Dazu gehören Fragen des sozialen Wohnungsbaus, Migrations- und Asylangelegenheiten, aber auch die Förderung von Baumaßnamen wie Kindergärten oder Seniorenheimen. weiterlesen

Rechnungsprüfungsausschuss

Auch die Abrechung der Gemeinde muss jährlich geprüft werden. Dafür zuständig ist der Rechnungsprüfungsausschuss. Er berät den Bericht der Verwaltung und berichtet dem Rat über die mit dem Gemeindeprüfungsamt herausgearbeiteten Aspekte. weiterlesen

Betriebsausschuss

Der Betriebsausschuss zeichnet verantwortlich für die Angelegenheiten der Gemeindewerke Ruppichteroth. Welche Zuständigkeiten im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sich aus der Betriebssatzung ergeben, erfahren Sie im Online-Angebot der Gemeindewerke. weiterlesen

Wahlprüfungsausschuss

Das Kommunalwahlgesetz legt die Aufgaben des Wahlprüfungsausschuss fest. Eingesetzt wird er zu stattfindenden Wahlen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Die Prüfung umfasst alle Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen. Zeitlich reicht dies von der Vorbereitung der Wahl über den eigentlichen Wahlakt bis zur Feststellung des Wahlergebnisses. weiterlesen