Gemeindewerke Ruppichteroth – Grundlagen unserer Arbeit

Rohr

Die „Gemeindewerke Ruppichteroth – Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe“ sind eine öffentliche Einrichtung und gleichzeitig ein wirtschaftliches Unternehmen. Es wird mit doppelter Buchführung gearbeitet, ein Wirtschaftsplan, ein Jahresabschluss und diverse (Zwischen-)Berichte müssen erstellt und genehmigt werden. Wie in jedem Wirtschaftsunternehmen gibt es auch bei den Gemeindewerken Gremien und Funktionsträger, die für eine positive Bilanz am Jahresende eng zusammenarbeiten. Festgeschriebene Genehmigungsverfahren, Zuständigkeiten und Kontrollinstanzen dienen dazu, Maßnahmen mit möglichst wenigen Reibungsverlusten umzusetzen.

Versorgung

Die Trinkwasserversorgung wird geregelt über die Gemeindeordnung und das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Jahr 1981 beschlossen. weiterlesen

Entsorgung

Die Abwasserbeseitigung wird geregelt über die Gemeindeordnung, das Kommunalabgabengesetz, das Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer und über das Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Jahr 1986 beschlossen. weiterlesen

Energie

Strom und Gas für die Gemeinde Ruppichteroth werden von dem RWE Rhein-Ruhr und der Rhenag Eitorf geliefert. Die Gemeinde verfolgt aber langfristig ein eigenes Energiekonzept. Sie möchte sich zumindest in Teilen von den derzeitigen Lieferanten unabhängig machen. weiterlesen