Dichtheitsprüfung der privaten Kanalanschlüsse

Nach Schätzungen von Fachleuten ist ein erheblicher Anteil aller privaten, in der Erde verlegten Abwasserleitungen undicht und damit sanierungsbedürftig – sonst kann es zu folgenschweren (Umwelt-)Schäden kommen. Beispielsweise können durch Wurzeleinwuchs oder Erdbewegungen Schäden an Grundstücksleitungen auftreten.

Mögliche negativen Auswirkungen undichter Leitungen

  • Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers durch austretendes Sickerwasser
  • Eindringen von Fremdwasser in das Kanalnetz (wodurch den Kommunen erhebliche Mehrkosten bei der Abwasserreinigung entstehen)
  • Absackungen des Erdreichs durch Unterspülungen (Schäden an Straßen, Wegen und Bauwerken)
  • Rückstauungen im Leitungsnetz, besonders bei starken Niederschlägen und Hochwasser (Überflutung im Keller)

Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz (§ 61 a LWG NRW) verlangt daher, dass jeder Haus- und Grundstücksbesitzende die Dichtigkeit seiner Leitungen nachweist. Neuerrichtete Kanalleitungen, Revisionsschächte und sonstige Anlagenteile bis zur Grundstücksgrenze müssen vor Inbetriebnahme geprüft werden. Danach ist spätestens all 20 Jahre die Dichtheit der Anlage nachzuweisen. Die Frist für die Dichtheitsprüfung bestehender Leitungen läuft zum 31.12.2015 ab.
 

Ablauf der Dichtheitsprüfung

Grundsätzlich wird bei bestehenden Leitungen eine Reinigung und dann eine
optische Inspektion durchgeführt. Anschließend erfolgt eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung. Bei bestandener Prüfung stellt der/die Sachkundige eine Dichtheitsbescheinigung aus.

Bei nicht bestandener Prüfung ist muss die Leitung umgehend saniert bzw. der
Schaden behoben werden. Nach erfolgreicher Zweitprüfung wird ebenfalls eine
Dichtheitsbescheinigung ausgestellt.
 

Weitere Informationen

Wir haben für Sie in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ weitere Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die auch andere Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Überprüfung des privaten Teils der Abwasseranlage beschäftigen.