Anträge zur Trinkwasserversorgung

Jeder Grundstückseigentümer und jede Eigentümerin in der Gemeinde Ruppichteroth kann beantragen, an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen zu werden. Die Grundstücks- oder Hausanschlüsse, das sind die Verbindungsleitungen zwischen Hauptversorgungsleitung und Hausinstallation, gehören zu den Betriebsanlagen der Gemeindewerke. Sie sind somit Eigentum der Gemeinde. Sie erstellt, unterhält, erneuert und beseitigt die Anschlüsse. Den Aufwand für diese Arbeiten trägt der Anschlussnehmende. Die Kosten dafür werden nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung errechnet.

Wenn Sie Änderungen an bestehenden Leitungen oder einen Neuanschluss benötigen, können Sie das mit einem entsprechenden Antragsformular bei den Gemeindewerken beantragen. Sie können die Vordrucke direkt hier herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an die Gemeinde Ruppichteroth schicken.

Antrag auf Trinkwasserversorgung

Hinweis
Für einen Wasseranschluss werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Trinkwasserversorgung
  • Antrag auf Inbetriebnahme einer Trinkwasseranlage (Installation der Wasseruhr)
  • Erklärung – Herstellung des Rohrgrabens auf dem Grundstück in Eigenleistung

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Erklärung über die Nutzung einer privaten Wasserversorgungsanlage

Hinweis
Dieser Vordruck sollte genutzt werden, wenn eine “Eigenwassernutzanlage“ besteht bzw. erstellt werden soll. Die Erklärung ermöglicht es den Gemeindewerken, die Gebühren für Wasser und Abwasser ordnungsgemäß abzurechnen.

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Kündigung des Wasserlieferungsvertrages

Hinweis
Ändert sich die Besitzverhältnisse eines Hauses, z. B. bei Verkauf des Hauses oder Überschreibung bzw. Vererbung, wird ein Verrag mit dem neuen Eigentümer bzw. der Eigentümerin geschlossen.

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Antrag auf Erstattung von Abwassergebühren

Hinweis
Wer Landwirtschaft oder private Tierhaltung betreibt, kann eine Ermäßigung der Abwassergebühren beantragen. Die Ermäßigung richtet sich nach der Anzahl und Art der gehaltenen Tiere.

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Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Gemeindewerke

Hinweis
Bürgerinnen und Bürger können den Gemeindewerken eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der jeweiligen Abschläge und der jährlichen Bescheide über Wasser- und Abwassergebühren erteilen. Das vereinfacht die Arbeit für alle Beteiligten.

Ermächtigung hier als PDF herunterladen