Anträge zur Abwasserentsorgung
Fast alle Ruppichterother Ortsteile sind an das öffentliche Abwasserentsorgungssystem angeschlossen. Der größere Teil der Gemeinde leitet die Abwässer mit Hilfe von Mischwasserkanälen zur Kläranlage. In einigen Ortteilen besteht einer reiner Schmutzwasserkanal. In diesem Fall muss Niederschlagswasser auf dem Grundstück entsorgt werden. Es darf nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.
Die Gemeinde Ruppichteroth ist Mitglied im Aggerverband. Er ist zuständig für die Übernahme, Behandlung und Einleitung von Schmutz-, Niederschlags- und Mischwasser (mit Niederschlagswasser vermischtes Schmutzwasser). Daher wird ein erheblicher Teil der von der Gemeinde erhoben Gebühren an den Aggerverband abgeführt.
Sie erhalten die Vordrucke zur Entsorgung bei der Gemeinde. Die Können die Anträge aber auch direkt hier herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an die Gemeinde Ruppichteroth schicken.
Die Anträge müssen jeweils in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Antrag auf Kanalanschluss an Mischwasserkanal
Hinweis
Je nach Ortlage muss bei einem Neubau oder einer Änderung des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage, entweder einen Antrag auf Anschluss an einen Schutz- oder Mischwasserkanal gestellt werden. Auskunft erteilen die Gemeindewerke. Die Anträge müssen jeweils in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Antrag auf Kanalanschluss an Schmutzwasserkanal
Hinweis
Je nach Ortlage muss bei einem Neubau oder einer Änderung des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage, entweder einen Antrag auf Anschluss an einen Schutz- oder Mischwasserkanal gestellt werden. Auskunft erteilen die Gemeindewerke. Die Anträge müssen jeweils in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Erfassungsblatt zur Feststellung des Niederschlagswassers
Hinweis
Änderungen bei der Dachfläche oder Versiegelung bzw. Endsiegelung von Grundstücksflächen müssen der Gemeinde angezeigt werden. Zur einfacheren Bearbeitung des Vordrucks sind weitere Informationen bei- und eine Beispielberechung angefügt. Die Feststellung der gebührenpflichtigen versiegelten Flächen bildet die Grundlage zur Erhebung der Niederschlagswassergebühren.
Antrag aus Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht für das Niederschlagswasser
Hinweis
Sind Grundstücke an einen reinen Schmutzwasserkanal angeschlossen, haben die Eigentümer bzw. Eigentümerinnen die Möglichkeit das anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu verrieseln oder eine der Sonderregelungen der Gemeindewerke in Anspruch zu nehmen. Diverse Pläne über Lage des Grundstücks und die geplante dezentrale Entsorgung müssen mit eingereicht werden. Das Landeswassergesetz NRW (§ 53 Abs. 1c und 3a) regelt den Umgang mit der Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht. Die Anträge müssen jeweils in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Gemeindewerke
Hinweis
Bürgerinnen und Bürger können den Gemeindewerken eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der jeweiligen Abschläge und der jährlichen Bescheide über Wasser- und Abwassergebühren erteilen. Das vereinfacht die Arbeit für alle Beteiligten.

