Auswechslung von Wasserzählern

13.02.2012 | Zurzeit werden im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels im
Versorgungsgebiet der Gemeinde Ruppichteroth Hauswasserzähler ausgetauscht.
Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter der Gemeindewerke Ruppichteroth durchgeführt. Die Mitarbeiter weisen sich auf Verlangen durch einen mitgeführten Dienstausweis aus.

In diesem Zusammenhang weist die Betriebsleitung auf § 19 der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981) hin. Danach hat der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde den Zutritt zu den Räumen zu gestatten, die für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung erforderlich sind.

Die Betriebsleitung bittet die Personen, die von dieser Maßnahme betroffen sind, zu einem schnellen und reibungslosen Ablauf beizutragen und darauf zu achten, dass der Zutritt zum Wasserzähler jederzeit ohne Behinderung möglich ist. So kann ein problemloser Austausch der Wasserzähler erfolgen.