Amtliche Bekanntmachung

Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Versorgungsbetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen


Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 05.08.2009 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 438) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Versorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2010
(01.01. – 31.12.2010) am 20.10.2011 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.

Der Jahresgewinn von 9.687,92 € wird wie folgt verwendet:

  • Restausgleich aus Jahresverlust 2007 1.623,73 €
  • teilweiser Ausgleich Jahresverlust 2008 8.064,19 €

Der Jahresabschluss für das Jahr 2010 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011 während der Dienstzeiten:

montags bis freitags   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags und mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
dienstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

eingesehen werden.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat mit Schreiben vom 30.11.2011 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.

Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Versorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 26.07.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Versorgungsbetrieb-, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
 

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.