Amtliche Bekanntmachung

Einrichtung eines Einbahnstraßenrings im Ort Ruppichteroth in den Straßen „Burgstraße“ und „Marktstraße“


In der Vergangenheit haben sich Bürgerinnen und Bürger über die Verkehrssituation im Bereich der Marktstraße und Burgstraße in Ruppichteroth beschwert. Insbesondere zum Beginn des Schultages und zum Schulschluss ist das Verkehrsaufkommen hoch. Durch rechtswidriges Halten und Parken entstehen gefährliche Verkehrssituationen. In den Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen wurde durch Mitarbeiter der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt, dass Flucht- und Rettungswege nicht in ausreichendem Maße freigehalten werden und dringender Handlungsbedarf besteht.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung wurden verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen diskutiert. Als mögliche Variante vereinbarten die anwesenden Anwohnerinnen und Anwohner mit der Gemeindeverwaltung einen Einbahnstraßenring mit Einbeziehung der Straßen „Marktstraße“ und „Burgstraße“. Durch Beschluss vom 19. Juli 2011 stimmte der Rat der Gemeinde Ruppichteroth dieser Vereinbarung zu.

Nach einer Ortsbesichtigung durch das zuständige Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreispolizeibehörde und der Gemeinde Ruppichteroth wird der Einbahnstraßenring ab dem 16. Januar 2012 wie folgt umgesetzt:

Zusätzlich zu der bereits eingerichteten Einbahnstraße im Bereich der „Marktstraße“ wird der Verlauf der Straße „Burgstraße“ zwischen den Straßen „Mucher Straße“ und „Marktstraße“ zur Einbahnstraße erklärt. Hierdurch entsteht ein Einbahnstraßenring, der die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie die Aufrechterhaltung der Flucht- und Rettungswege gewährleisten soll. Eine Einfahrt in die „Burgstraße“ im Bereich zwischen den Hausnummern 22 und 33 ist nur noch über die „Mucher Straße“ möglich.
Die Zufahrt zur „Marktstraße“ über die Straße „Burgplatz“ ist bereits durch einen Absperrpfosten gesperrt.

Der Einbahnstraßenring ist zunächst für die Dauer von sechs Monaten vorgesehen.
Nach diesem Zeitraum werden die gesammelten Erkenntnisse durch die Fachbehörden ausgewertet und in einer weiteren Bürgerversammlung beraten, zu der die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig eingeladen werden. Anschließend findet die weitere Beratung in den zuständigen Gremien des Rates der Gemeinde statt.