Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth

Winter Eiskristalle

Alle Jahre wieder - begrüßen wir die Freunden des Winters wie Schlittenfahren und Spaziergänge in verscheiter Landschaft. Doch Eis und Schnee sorgen für Beeinträchtigungen bei der Sicherheit von Straßen und Fußwegen. Die Gemeinde Ruppichteroth ist für plötzliche Wintereinbrüche gerüstet. Damit wir alle gut und unversehrt durch die kalte Jahreszeit kommen, möchten wir Bürgerinnen und Bürgern folgende Informationen geben.

  1. Für die Räumung der Gemeindestraßen besteht ein Streckenplan. Nach diesem Plan sind zunächst die Schulbusstrecken, anschließend wichtige Zufahrten zu Ortschaften und danach die sonstigen Gemeindestraßen zu betreuen. Die Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, geräumt und gestreut.
    Bei starkem Schneefall kann es erforderlich sein, die Schulbusstrecken zweimal hintereinander zu räumen, so dass die folgenden Strecken später als üblich geräumt werden.
  2. Verschiedentlich wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass der Schnee nach Räumung durch den Bauhof wieder zurück auf die Straße geschoben wurde. Wir bitten Sie, den Schnee so auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges bzw. bei nicht vorhandenem Gehweg am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
    Jede vom Bauhof geräumte und/oder gestreute Straße wird zur evtl. erforderlichen Kontrolle in ein Streubuch eingetragen. Sollte durch das unerlaubte Lagern von Schnee im Fahrbahnbereich ein Unfall geschehen, machen sich diejenigen, die eine solche Lagerung verursacht haben, haftbar. sie müssen für entstehende Sach- und Personenschäden aufkommen, da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht vorher ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bitte lagern Sie auch in ihrem eigenen Interesse, den geräumten Schnee entweder auf dem eigenen Grundstück oder dem angrenzenden Teil des Gehweges - falls nicht vorhanden - am Fahrbahnrand.
  3. Fahrzeuge sollten während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum zu parken. Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.
    Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, ist zwischen beidseitig der Straße abgestellten Fahrzeugen eine Mindestbreite von 3,50 m einzuhalten.
    Unabhängig vom Winterdienst ist der Abstand von 3,50 m zwischen abgestelltem Fahrzeug und Fahrbahnrand insbesondere für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer zu gewährleisten. Wendehammer bitte grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen freihalten.
    Im Falle einer Behinderung der Einsatzfahrzeuge kann eine Ahndung der Verkehrsverstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder erfolgen.
  4. Wiederholt kam es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden, sofern der Schnee durch die Räumfahrzeuge vor die Einfahrten und Eingänge geschoben wurde. Die Mitarbeiter des Bauhofes schwenken nach Möglichkeit das Räumschild, wenn die gegenüberliegende Straßenseite nicht bebaut ist. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ein mehrfaches Schwenken innerhalb einer Straße aufgrund des hohen Aufwandes leider nicht möglich ist.

Weitere Informationen können Sie gerne persönlich im Rathaus bei Frau Kárkalis, Zimmer Nr. 104, oder telefonisch unter der Rufnummer 02295 4929 nachfragen. Hier können Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth einsehen. Sie ist im Online-Angebot der Gemeinde unter www.ruppichteroth.de abrufbar und wird auf Wunsch zugesandt.


Bei Fragen bezüglich des Winterdienstes auf sogenannten klassifizierten Straßen (Bundes-, Kreis- und Landstraßen) wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, Telefon: 02243 3061.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern gutes Fortkommen, sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrzeug.