- Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der kommunalen Mandatsträger -
Gemäß der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth, im Rahmen derer die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben haben, sind die nachfolgenden Angaben zu veröffentlichen.
In der Ehrenordnung sind die Regelungen des „Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)“ vom 16.12.2004 einbezogen.
Gemäß § 17 dieses Gesetzes haben Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister und der Bürgermeister gegenüber der Aufsichtsbehörde Auskunft zu geben über:
1. den ausgeübten Beruf
2. Beraterverträge
3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
6. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Zu Ziffer 6 ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in Vereinen nur dann anzugeben ist, wenn dort auch in der Satzung benannte Funktionen ausgeübt werden.
Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kirchen und kirchliche Organisationen.
Die unter Ziffer 1 – 6 aufgeführten Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Gemäß § 2 Abs. 1 der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth werden die vorgenannten Angaben der Rats- und Ausschussmitglieder im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth sowie auf der Internet-Homepage der Gemeinde Ruppichteroth öffentlich bekannt gemacht.
Die Angaben des Bürgermeisters, die nach § 17 des o.g. Gesetzes der Aufsichtbehörde anzuzeigen sind, können anstatt bei der Aufsichtsbehörde auch örtlich bekannt gemacht werden. Daher werden diese Angaben in der für die Rats- und Ausschussmitglieder vorgesehenen Form veröffentlicht.
Nachstehend gebe ich die zu veröffentlichenden Angaben des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth, der Mitglieder des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und der sachkundigen Bürger/innen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth öffentlich bekannt.
Die Bedeutung der neben diesen Angaben aufgeführten Ziffern (z.B. zu 1.) entnehmen Sie bitte der zuvor aufgeführten Aufstellung (Ziffer 1 – 6) über die gemäß § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes zu machenden Auskünfte.
Ruppichteroth, den 31.03.2010, aktualisiert 21.06.2010
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Schwamborn
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Gemeinde Ruppichteroth, Der Bürgermeister