
Bürgermeistersprechstunde am 19. August 2010 – Ich bin für Sie da
An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.
Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/ 4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunden sind nach der Sprechstunde am 19. August 2010 vorgesehen:
Donnerstag, den 21. Oktober 2010, 14.00 – 17.00 Uhr
den Eheleuten Richard und Maria Hupperich geb. Steimel, Ruppichteroth, Büchel, Hofstadt 21, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 23. Juli 2010.
Frau Klara Wernicke, Ruppichteroth, Hänscheid, Steinberg 5, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 30. Juli 2010.

Niederschrift - Sitzung des Rates vom 24.06.2010
Die Gemeinden Ruppichteroth, Much, Eitorf und Windeck lassen gemeinsam die Möglichkeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung (u. a. schneller Internetzugang) in ihren Gebieten untersuchen und ein Handlungskonzept erstellen.
Die Fragebögen wurden als Beilage in der Gesamtausgabe des gemeindlichen Mitteilungsblattes vom 02.07.2010 an alle Haushalte verteilt. Die Industrie- Handels- und Handwerksbetriebe haben den Fragebogen auf dem Postwege erhalten.
Darüber hinaus stehen die Fragebögen für Privathaushalte und Unternehmen als PDF auf der Homepage der Gemeinde www.ruppichteroth.de zum Download bereit. Ebenso können die Fragebögen an der Infothek im Rathaus abgeholt werden.
Bitte unterstützen Sie diese Studie mit Ihren Antworten.
Die ausgefüllten Fragebögen müssen bis zum 23.07.2010 bei der Gemeindeverwaltung vorliegen. Sie können dies per Postbrief (Gemeinde Ruppichteroth, z.H. Herrn Seuthe, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth), per Fax (02295-4939), eingescannt per E-mail an rathaus@ruppichteroth.de oder durch Abgabe im Rathaus an der Infothek erledigen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schwamborn (Tel. 02295-4922) oder Herrn Seuthe (Tel. 02295-4912).
Ruppichteroth, den 12. Juli 2010
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 16.06.2010 beschlossen, ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 3.02 Winterscheider Mühle durchzuführen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.
Ruppichteroth, den 22.06.10
Der Bürgermeister
Mario Loskill
1. Nachtrag der Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth vom 29.06.2010 (bitte klicken)
In der Vergangenheit habe ich vermehrt festgestellt, dass bei der entgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken aus besonderem Anlaß (z. B. Dorffeste, Kirmessen und sonstige befristete Veranstaltungen) die Erlaubnis nicht oder nicht rechtzeitig beantragt wurde. Gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) ist eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich.
Dies gilt unter anderem auch für Veranstaltungen von rechtsfähigen Vereinen, Einrichtungen und Dorfgemeinschaften.
Die Antragsformulare hält das Ordnungsamt vor. Den Antrag bitte ich mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.
Die Durchführung derartiger Veranstaltungen ohne die erforderliche Gestattung stellt einen Verstoß gegen § 2 des GastG dar, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ruppichteroth, den 14.06.2010
Der Bürgermeister
Im Auftrage:
Jochen Breuer
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde am 07. Juni 2010 folgendes Fundtier gemeldet:
1 Labrador (Fundort: Derenbachtal)
Eigentümer bzw. Verlierer des Tieres können sich bei Eigentums- bzw. Besitznachweis bei dem Ordnungsamt, Zimmer 101, Tel. 02295/4924 oder 4956 melden.
Ruppichteroth, den 08.06.2010
Der Bürgermeister
Im Auftrage:
Jochen Breuer
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:
1 Werkzeugkoffer (Ruppichteroth-Schönenberg) am 05.07.2010
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/ 4924, 4956 melden.
Ruppichteroth, den 06.07.2010
Der Bürgermeister
Im Auftrag:
Jochen Breuer

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am 18. August 2010
in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269 oder 805-01 zu treffen.
Ruppichteroth, den 21.07.2010
Der Bürgermeister
Im Auftrage:
Jochen Breuer
Die nachstehende Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Windeck I der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, vom 8. Juli 2010, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ruppichteroth, den 15. Juli 2010
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Heribert Schwamborn
Bezirksregierung Köln
Dez. 33- Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Flurbereinigungsbehörde
Köln, den 08.07.2010
Blumenthalstraße 33
50670 Köln
Telefon: 0221/1472450
Flurbereinigung Windeck I
Az.: 33.43 -17 88 1-
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Windeck I
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), zulässig und gerechtfertigt.
Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Windeck I mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG).
Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind in den Anhörungsterminen erläutert worden. Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden darüber hinaus über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung eines Einlagenachweises unterrichtet.
Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen gegen die Bewertung vorzubringen. Es wurden keine Einwendungen vorgetragen.
Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festzustellen. Sie sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches der Beteiligten und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
- 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) -
Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster
schriftlich zu erheben.
Falls die Klagefrist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Es wird empfohlen, der Klageschrift zwei Durchschriften beizufügen.
Im Auftrag
gez. Rehm
Abfuhr der Restmülltonne (14tägig)
am Donnerstag, dem 29.07.2010, AB 1,
am Freitag, dem 30.07.2010, AB 2.
Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
inkl. sommerl. Zusatzleerung, AB 1 + 2
(hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons)
am Donnerstag, dem 29.07.2010, AB 3,
am Freitag, dem 30.07.2010, AB 4.
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Reklamationen 02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall: 02241 / 306-272
Ruppichteroth, den 19.07.2010
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Gabriele Wörner
CD-Recycling – eine runde Sache
Mitmachen – Umwelt schützen
Sie können CDs unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben.
Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.
Firmen und Informationen finden Sie unter www.bundesumweltamt.de
Die nachstehende Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, vom 22. April 2010, im Flurbereinigungsverfahren Windeck I wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ruppichteroth, den 27. April 2010
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Heribert Schwamborn
Im Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde in den letzten Tagen vermehrt Klage über unangeleinte und sogar wildernde Hunde laut. Aus gegebenem Anlass weist die Ordnungsbehörde daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter darauf hin, dass Hunde in Feld und Wald nur dann frei laufen dürfen, wenn sichergestellt ist, dass sie sich der Einwirkung ihres Besitzers oder Halters nicht entziehen können. Außerhalb der Wege dürfen Hunde im Wald nur angeleint geführt werden.
Als letzte Möglichkeit ist der Jägerschaft unter gewissen Voraussetzungen auch der Abschuss wildernder Hunde und Katzen gestattet. Auch mit einer Strafanzeige müssen verantwortliche Hundehalterinnen- und Halter rechnen.
Leinenpflicht gilt zusätzlich für große und gefährliche Hunde, besonders innerhalb der bebauten Ortslage, sowie auf Straßen, Wegen und Plätzen. Darüber hinaus ist der Nachweis der Sachkunde, Mikrochip und Versicherungsnachweis, bei allen Hunden, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von 40 cm oder mehr, bzw. ein Gewicht von 20 Kg oder mehr erreichen erforderlich. Bei Verstößen, sowie Schäden für Mensch oder Tier, sieht das Landeshundegesetz für das Land NRW, Bußgelder bis z einer Höhe von 100.000 € vor. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Hund als gefährlich einzustufen. In diesem Fall wird der Hundehalter durch das zuständige Veterinäramt überprüft.
Die Ordnungsbehörde appelliert daher an die Vernunft der Hundehalterinnen und Hundehalter, gerade im Hinblick auf die mögliche Begegnungen mit Wildtieren und Wanderern in unserer ländlichen Region. Im Zweifelsfall, sollte der Hund bei jedem Spaziergang an der Leine bleiben. Gefahren können dadurch auch für den Hund vermieden werden, da z.B. die Wildschweine schon jetzt Frischlinge führen und die Bachen ihre Jungtiere aggressiv verteidigen.
Ruppichteroth, den 31.05.2010
Der Bürgermeister
Im Auftrage:
Jochen Breuer

Im vergangenen Jahr wurde für die Gemeinden Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid und Much durch die CIC Solar GmbH aus Erftstadt eine Studie mit dem Ziel durchgeführt, den Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeinden den Nutzen und die optimale Förderung der Photovoltaik nahe zubringen.
Der Abschlussbericht der Studie von November 2009 beinhaltet neben der Auswertung der Untersuchungsergebnisse eine Übersicht über Anlass und Ziele der Solarstudie.
Der Bericht kann ab sofort auf der Homepage der Gemeinde unter www.ruppichteroth.de unter der Rubrik „Wirtschaft, Gewerbe, Wohnen“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Des Weiteren können sich interessierte Hausbesitzer mit Hilfe des neuen Solardachflächenkatasters des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-solar.de über die Solartauglichkeit ihres Daches informieren.
Ruppichteroth, den 20.04.2010
Der Bürgermeister
Mario Loskill

Beschaffenheit des vom Wahnbachtalsperrenverband gelieferten Wassers
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte für Bauland zum 01.01.2010 ermittelt und in der Zeit vom 14.01.2010 bis 21.01.2010 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:
Gemeinde:
Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck
Stadt:
Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf
Die Bodenrichtwerte sind ab dem 15.03.2010 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.borisplus.nrw.de wird dem interessierten Bürger nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter, der sich auf ein fiktives, gebietstypisches Grundstück bezieht (sogenanntes Richtwertgrundstück).
Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06 Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Siegburg, den 08.02.2010
gez. Kütt
Vorsitzender
Gemeinde Ruppichteroth, Der Bürgermeister