Das neue VHS-Programm im Herbstsemester beginnt am 6. September 2010 - mit vielen neuen Angeboten in Ruppichteroth.
Bürgermeister Mario Loskill und VHS-Direktorin Mechthild Tillmann informieren zusammen mit dem Team der VHS am 27. August vor dem Edeka-Markt, Am Juliusstollen, über das aktuelle Programm.
Ein großes Sprachenangebot für eine kleine Gemeinde: Neben Spanisch wird in diesem Semester auch Englisch mit Muße, Französisch in kleiner Gruppe und Deutsch als Zweitsprache gelernt.
Gesunde Ernährung macht den Körper fit für die kalte Jahreszeit. Naturfreunde sammeln Wald- und Wiesenkräuter und zaubern daraus ein gesundes, preiswertes Menü.
Computer im Haus – und nun? Ein- und ausschalten, die Maus bedienen, einen Text schreiben, drucken, speichern und wiederfinden gehen nach diesem Kurs leicht von der Hand.
Was ist neu? Was ist aktuell? Was läuft in der Gemeinde? Mit dem Newsletter der VHS Rhein-Sieg sind Sie immer im Bilde. Unter www.vhs-rhein-sieg.de gibt es das Abo.
Die Programmhefte der Volkshochschule liegen im Rathaus sowie bei allen Sparkassen und Banken aus. Anmeldungen sind per Karte, Fax, online oder E-Mail möglich. Für die telefonische Beratung steht das Team der VHS Rhein-Sieg bereit. Unter 02241 3097-0 oder info@vhs-rhein-sieg.de werden alle Fragen rund um das Programmangebot gerne beantwortet. Sämtliche Kurse und Seminare sind im Internet auf der Seite www.vhs-rhein-sieg.de zu finden.
Online-Ratgeber des Rhein-Sieg-Kreises (bitte klicken)
Heizcheck,
Elektrogerätecheck,
Rat und Tat
Unter dem Link www.rwe.com/laterneaus können defekte Leuchtstellen in der öffentlichen Straßenbeleuchtung direkt an das RWE gemeldet werden.
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für die Stadt Lohmar und die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth
ILEK "Bergischer Rhein-Sieg-Kreis" (bitte klicken)

Marktstraße 9
Ruppichteroth
Ansprechpartnerinnen:
Erika Beyhl, 02295 - 309 109 od. 0176 - 61 55 33 88
Christiane Beissel, 02295 - 1906
OFFENES ATELIER FÜR KINDER
KUNSTWERKSTATT
FREIES GESTALTEN
NÄHEN, was das Zeug hält
Sie möchten einen Kurs, ein Seminar anbieten ? Wir stellen Ihnen den Raum zur Verfügung. Sie haben eine Idee ? Sprechen Sie mit uns !

"Jetzt nicht nachlassen"
Im Mitteilungsblatt unserer Gemeinde sowie auf dieser Homepage habe ich über die
Spendenaktion „Nordrhein-Westfalen hilft Haiti“
informiert. Diese Aktion wurde aufgrund des verheerenden Erdbebens in Haiti durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen und den im Land ansässigen Hilfsorganisationen ins Leben gerufen.
In diesem Zusammenhang ist es zum ersten Mal gelungen, zehn Hilfsorganisationen, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben, zusammenzubringen, um mit einer einheitlichen Kontonummer und unter der Federführung der Landesstiftung Umwelt und Entwicklung für Haiti Spenden zu sammeln.
Bislang beteiligen sich über 100 Kommunen in Nordrhein-Westfalen an der Spendenaktion, die unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers steht. Darüber hinaus haben die großen nordhrein-westfälischen Jugendverbände und Organisationen der Türkeistämmigen in Deutschland zur Hilfe aufgerufen. Verschiedene Fußball-Bundesligisten sowie die Sparkassen im Rheinland und in Westfalen unterstützen ebenfalls die Aktion.
Bei dem Erdbeben am 13. Januar 2010 kamen 250.000 Menschen ums Leben, abertausende wurden verletzt oder obdachlos. Die an der Aktion beteiligten Hilfswerke haben vor Ort Katastrophenhilfe geleistet und arbeiten nun am Wiederaufbau des Landes mit.
Vier Wochen nach diesem Erdbeben brauchen die Menschen auf Haiti eine Perspektive für den Wiederaufbau der völlig zerstörten Städte und Dörfer.
Ich möchte Sie daher nochmals bitten, die Spendenaktion „Nordrhein-Westfalen hilft Haiti“ durch Vornahme einer Überweisung auf folgendes Konto zu unterstützen:
Spendenkonto:
Sparkasse Köln-Bonn
Kontonummer: 12 344
Bankleitzahl: 370 501 98
Stichwort: „NRW hilft Haiti“
Auf diesem Spendenkonto sind mittlerweile annähernd 700.000,-- EURO eingezahlt worden.
Weitere Spenden sind angesichts der größten Katastrophe in der Geschichte der Vereinten Nationen dringend notwendig. Jede noch so kleine Spende zählt.
Ich bedanke mich vielmals für Ihre Mithilfe.
Ruppichteroth, den 16.02.2010
Der Bürgermeister
Mario Loskill
Teilnehmende Organisationen sind:
Weitere Informationen zu der Spendenaktion

- Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der kommunalen Mandatsträger -
Gemäß der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth, im Rahmen derer die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben haben, sind die nachfolgenden Angaben zu veröffentlichen.
In der Ehrenordnung sind die Regelungen des „Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)“ vom 16.12.2004 einbezogen.
Gemäß § 17 dieses Gesetzes haben Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister und der Bürgermeister gegenüber der Aufsichtsbehörde Auskunft zu geben über:
1. den ausgeübten Beruf
2. Beraterverträge
3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisa-tionsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
6. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Zu Ziffer 6 ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in Vereinen nur dann anzugeben ist, wenn dort auch in der Satzung benannte Funktionen ausgeübt werden.
Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kirchen und kirchliche Organisationen.
Die unter Ziffer 1 – 6 aufgeführten Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Gemäß § 2 Abs. 1 der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth werden die vorgenannten Angaben der Rats- und Ausschussmitglieder im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth sowie auf der Internet-Homepage der Gemeinde Ruppichteroth öffentlich bekannt gemacht.
Die Angaben des Bürgermeisters, die nach § 17 des o.g. Gesetzes der Aufsichtbehörde anzuzei-gen sind, können anstatt bei der Aufsichtsbehörde auch örtlich bekannt gemacht werden. Daher werden diese Angaben in der für die Rats- und Ausschussmitglieder vorgesehenen Form veröffentlicht.
Die zu veröffentlichenden Angaben des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth, der Mitglieder des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und der sachkundigen Bürger/innen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth liegen im Rathaus, Zimmer 208, in der Zeit vom 12.04. - 14.05.2010 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
öffentlich zur Einsichtnahme aus und sind auf dieser Internetseite (Jährliche Veröffentlichung zur Ehrenordnung vom 31.03.2010, aktualisiert 21.06.2010) öffentlich bekannt gemacht.
Ruppichteroth, den 31.03.2010, aktualisiert 21.06.2010
Der Bürgermeister
In Vertretung:
(Schwamborn)
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte für Bauland zum 01.01.2010 ermittelt und in der Zeit vom 14.01.2010 bis 21.01.2010 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:
Gemeinde:
Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck
Stadt:
Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf
Die Bodenrichtwerte sind ab dem 15.03.2010 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.borisplus.nrw.de wird dem interessierten Bürger nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter, der sich auf ein fiktives, gebietstypisches Grundstück bezieht (sogenanntes Richtwertgrundstück).
Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06 Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Siegburg, den 08.02.2010
gez. Kütt
Vorsitzender
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Informationen zum Wohngeld in NRW (bitte klicken)
Der Bezirksdienstbeamte, Herr Polizeioberkommissar Michael Schütthof, steht als kompetenter Ansprechpartner für alle Bürger in polizeilichen Belangen zur Verfügung.
Die Bezirksdienstaußenstelle in Ruppichteroth befindet sich in der Sankt-Florian-Straße 8.
Die Bürgersprechstunden sind jeweils
dienstags, von 11.00-12.00 Uhr und
donnerstags, von 16.30-17.30 Uhr
Die Bürger haben somit weiterhin die Gelegenheit, ihre Anliegen vor Ort zu erledigen.
Telefonisch ist die neue Bezirksaußenstelle unter der Tel-Nr. 02295 / 5425 bzw. per Fax unter der Fax-Nr. 02295 / 902422 erreichbar.
Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises im Internet:
www.polizei-rhein-sieg-kreis.de

Radverkehrsnetz NRW (Radroutenplaner)

Das landesweite Radverkehrsnetz mit einheitlicher Beschilderung wurde in den letzten Jahren in allen nordrhein-westfälischen Kommunen eingerichtet. Mit rund 13.800 km ausgeschilderter Radrouten bildet das überregional ausgerichtete Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen das Rückgrat der fahrradfreundlichen Strecken.

Der online zu bedienende Radroutenplaner.NRW kann hier aufgerufen werden.
Gemeinde Ruppichteroth, Der Bürgermeister